Ifo-Prognose: 2024 wird es besser

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Ifo-Institut hat seine Konjunkturerwartung für Deutschland im Jahr 2024 minimal nach oben geschraubt. Inzwischen geht es von einem Wachstum von 1,7 Prozent im kommenden Jahr aus, wie es am Mittwoch in Berlin mitteilte. Das sind 0,1 Prozentpunkte mehr als bei der Prognose im Dezember. Und auch die Inflationsrate wird sich dann den Erwartungen der Münchner Wirtschaftsforscher zufolge mit 2,2 Prozent wieder «normalisieren». Verbessert haben sich auch die Erwartungen zum Haushaltsloch.

Für das laufende Jahr sehen die Erwartungen dagegen deutlich schlechter aus: Statt Wachstum erwartet das Ifo 0,1 Prozent Schrumpfung und bestätigt damit seine Dezember-Prognose. Allerdings kommt die Wende im Jahresverlauf: «Nach einem weiteren Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,2 Prozent im ersten Quartal wird sich die Konjunktur im weiteren Verlauf wieder erholen», sagte Ifo-Konjunkturforscher Timo Wollmershäuser. «Spätestens ab Jahresmitte werden steigende Reallöhne die Binnenkonjunktur stützen.»

Dazu sollen neben spürbaren Tariflohnanstiegen auch allmählich sinkende Inflationsraten beitragen. «Der Gipfel der Inflation ist erreicht», sagte Wollmershäuser. Im Durchschnitt des Jahres 2023 erwartet er noch einen Wert von 6,2 Prozent. Das ist minimal weniger als bei der Dezember-Prognose.

Optimistischer als vor drei Monaten sieht das Ifo den Staatshaushalt. Er werde im laufenden und kommenden Jahr mit 1,3 beziehungsweise 0,3 Prozent der Wirtschaftsleistung im Minus sein, hieß es. Im Dezember lag die Prognose der Münchner noch bei 2,6 und 1,2 Prozent. Unter anderem erwarten die Wirtschaftsforscher wegen niedrigerer Preise jetzt um 35 Milliarden Euro geringere Ausgaben für die staatlichen Energiepreisbremsen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Januar 2026 laut Destatis gestiegen. Besonders häufig betroffen war das Gastgewerbe, während die Forderungssummen deutlich zurückgingen.

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.