Insolvenzzahlen im Gastgewerbe liegen deutlich über dem Schnitt

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Die deutschen Amtsgerichte haben im Juli 2026 insgesamt 2.373 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Dies entspricht einem Anstieg von 8,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Für den Zeitraum von Januar bis Juli 2026 weisen die Amtsgerichte 15.185 beantragte Unternehmensinsolvenzen aus. Gegenüber dem gleichen Zeitabschnitt des Vorjahres bedeutet dies ein Plus von 6,9 Prozent.

Bei den statistischen Erfassungen gilt es zu beachten, dass Anträge erst nach der ersten gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt werden. Der tatsächliche Zeitpunkt der Antragsstellung liegt in zahlreichen Fällen annähernd drei Monate vor dieser Entscheidung.

Forderungen sinken trotz steigender Zahl an Verfahren

Die aus den Unternehmensinsolvenzen resultierenden Gläubigerforderungen beziffern die Gerichte von Januar bis Juli 2026 auf rund 21,9 Milliarden Euro. Im Vergleichszeitraum des Jahres 2025 hatten die Forderungen noch bei rund 31,8 Milliarden Euro gelegen.

Dieser Rückgang der Forderungssumme trotz gestiegener Insolvenzzahlen wird damit begründet, dass im Vergleichszeitraum des Jahres 2025 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen einen Antrag gestellt hatten.
 

Gastgewerbe über dem Durchschnitt

Rechnet man die Fälle auf 10.000 Unternehmen um, registrierten die Behörden von Januar bis Juli 2026 durchschnittlich 42,8 Unternehmensinsolvenzen.

Die höchste Insolvenzhäufigkeit verzeichnete der Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 85,5 Fällen je 10.000 Unternehmen. Auf dem zweiten Rang folgte das Gastgewerbe mit 70,0 Fällen, gefolgt vom Baugewerbe mit 62,9 Insolvenzen.

Verbraucherinsolvenzen entwickeln sich gegenläufig

Bei den Verbraucherinsolvenzen registrierten die Stellen im Juli 2026 genau 7 111 Fälle. Das entspricht einem Rückgang von 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Betrachtet man hingegen den gesamten Zeitraum von Januar bis Juli 2026, wurden 46.043 Verbraucherinsolvenzen gemeldet. Dies stellt eine Zunahme von 1,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum dar.

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