Internationale Studie: Arbeitnehmer weltweit mögen Homeoffice

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nach zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie ist das Heimbüro zum weltweit verbreiteten Arbeitsplatz geworden. Nach einer vom Ifo-Institut veröffentlichten Umfrage von Wirtschaftswissenschaftlern sind im Schnitt aller Branchen und Arbeitnehmer in den abgefragten 27 Ländern 1,5 Tage Homeoffice pro Woche üblich. Deutschland liegt mit 1,4 Tagen knapp darunter. In Frankreich sind es laut Ifo 1,3 Tage, in den USA 1,6 und in Japan 1,1 Tage.

«Nie zuvor hat irgendein Ereignis in so kurzer Zeit derart umfassend das Arbeitsleben umgekrempelt», kommentierte Ifo-Wissenschaftler und Mitautor Mathias Dolls. Der deutsche Wissenschaftler arbeitete mit Kollegen aus fünf weiteren Forschungseinrichtungen in den USA, Großbritannien und Mexiko zusammen, darunter die zwei US-Universitäten Stanford und Princeton. Die Ergebnisse seien Durchschnittswerte, da in manchen Branchen die Arbeit im Homeoffice gar nicht möglich sei, sagte Dolls auf Anfrage.

Die Befragungen übernahm das britische Marktforschungsinstitut Respondi. Die Ergebnisse basieren - nach Bereinigung - auf insgesamt rund 36 000 Antworten, gefragt wurde in zwei Runden im Sommer 2021 und im Januar/Februar dieses Jahres.

Die Umfrage förderte eine weitere internationale Gemeinsamkeit zutage: Das Heimbüro ist den Mitarbeitern lieber als ihren Chefs. Im Schnitt aller 27 Länder würden die 36 000 Befragten gern 1,7 Tage pro Woche zu Hause arbeiten. Die Unternehmen sähen ihre Belegschaften gern häufiger im Büro: Von den Firmen für ihre Mitarbeiter vorgesehen beziehungsweise erwünscht sind im Schnitt demnach nur 0,7 Tage Homeoffice pro Woche.

Am seltensten arbeiten laut Umfrage die Südkoreaner im Homeoffice: einen halben Tag pro Woche. Allerdings nahmen in mehreren Ländern inklusive Südkorea ein besonders großer Anteil von Arbeitnehmern mit hohen Bildungsabschlüssen teil. Deswegen sind die Ergebnisse nicht für alle Länder gleichermaßen vergleichbar. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?