Inzidenz 200: Liste der Städte und Landkreise (Risikogebiete) mit möglichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit

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Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass in Städten und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern eine drastische Beschränkung ihrer Bewegungsfreiheit zu. Hier sollen lokale Maßnahmen greifen, um den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort zu begrenzen. Erste Länder sind bereits ausgeschert.

Niedersachsen hadert mit Einschränken von Bewegungsradius in Hotspots

Niedersachsen will die bei den Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Krise beschlossene Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Hotspots nicht ohne weiteres umsetzen. Nötig sei eine gesonderte Begründung zur Verhältnismäßigkeit, wie sie das Oberverwaltungsgericht bereits bei anderen Einschränkungen angemahnt hat, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstagabend in Hannover. «Das ist für uns Teil des Prüfprogramms, ob und wann die Regelung zur Anwendung kommt, am liebsten gar nicht.»

Bewegungsradius von 15 Kilometern in Thüringen nur Empfehlung

Nach der Einigung von Bund und Ländern zu den Corona-Beschränkungen gibt es in Thüringen zunächst keine Verpflichtung für die Bürger, ihren Bewegungsradius auf 15 Kilometer um ihren Wohnort einzuschränken. Die Mobilitätsbeschränkung werde jedoch «in den Katalog der Empfehlungen für die Kreise aufgenommen», sagte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am Dienstagabend nach einer Kabinettssitzung in Erfurt. Sie könnte damit von den Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 pro 100 000 Einwohner angeordnet werden.

Baden-Württemberg will Spielraum bei Corona-Beschränkungen nutzen

Baden-Württemberg zieht bei der Verschärfung des bundesweiten Corona-Lockdowns zwar mit. Es will aber in zwei entscheidenden Punkten seinen Spielraum nutzen und möglichst zugunsten von Kitas, Schulen und der Bewegungsfreiheit von den strengen Vorgaben abweichen. Die ursprünglich bis zum 10. Januar vereinbarte und nun bundesweite Verlängerung der Lockdown-Regeln bis zum Monatsende trägt der Südwesten ansonsten mit - trotz lautstarker Hilferufe aus Handel und Hotelbranche. Auch folgt Baden-Württemberg den strengeren Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich. Die neuen Beschränkungen gelten ab dem 11. Januar.

FDP-Generalsekretär kritisiert Einschränkung des Bewegungsradius

FDP-Generalsekretär Volker Wissing hat erhebliche Zweifel, ob im Kampf gegen das Coronavirus die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 Kilometern juristisch zulässig ist. «Die Bewegungsfreiheit ist ein hohes Gut und wir haben hier keine gesetzliche Grundlage. Inwieweit das verfassungskonform ist, muss man prüfen», sagte Wissig am Mittwoch im RBB-Inforadio.

Er halte die Einschränkung der Bewegungsfreiheit für eine sehr schwierige Maßnahme, zumal sich das sehr unterschiedlich auf die Menschen auswirke. «Wenn Sie in Berlin leben, haben Sie praktisch keine Einschränkungen. Wenn Sie auf dem Land, in der Fläche leben, und das nächste Dorf 15 Kilometer entfernt ist, dann sind Sie quasi aufs Dorfleben reduziert», sagte Wissing. «Das ist eine massive Freiheitsbeschränkung, und ob das verfassungskonform ist, da habe ich erhebliche Zweifel.»

Meldung ·08.01.2021, 15:20

Brandenburg schränkt Bewegungsradius in extremen Corona-Hotspots ein

Nach mehreren anderen Bundesländern schränkt auch Brandenburg die Bewegungsfreiheit der Bürger in extremen Corona-Hotspots deutlich ein. Für Bewohner von Landkreisen und kreisfreien Städten mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche seien touristische Reisen und Sport außerhalb eines Radius von 15 Kilometern um die Kommune künftig untersagt, erklärte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag nach der Kabinettssitzung in Potsdam. Betroffen wären derzeit zehn Landkreise und drei Städte.

«Dabei geht es insbesondere darum, Wintersportausflüge, wie wir sie in den vergangenen Tagen erlebt haben, zu vermeiden», betonte Woidke. Diese Beschränkung gelte, wenn die hohe 7-Tage-Inzidenz fünf Tage lang bestehe. Einkäufe und Arztbesuche bleiben auch außerhalb dieses Radius weiter erlaubt.

Meldung ·08.01.2021, 15:43

Berliner Senat prüft Regel zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Nach einem entsprechenden Beschluss der Brandenburger Regierung prüft der Berliner Senat, ob auch für die Hauptstadt eine neue Regel zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit bei sehr hohen Corona-Infektionszahlen gelten soll. Das sagte Senatssprecherin Melanie Reinsch am Freitag der Deutschen Presse-Agentur und verwies auf die nächste reguläre Senatssitzung am kommenden Dienstag.

Für Bewohner von Brandenburger Landkreisen und kreisfreien Städten mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche sind touristische Reisen und Sport außerhalb eines Radius von 15 Kilometern um die Kommune ab Samstag untersagt. Das teilte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag nach einer Kabinettssitzung mit. Betroffen wären derzeit zehn Landkreise und die drei Städte Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder).

«Dabei geht es insbesondere darum, Wintersportausflüge, wie wir sie in den vergangenen Tagen erlebt haben, zu vermeiden», betonte Woidke. Die Beschränkung greift, wenn die hohe 7-Tage-Inzidenz fünf Tage lang besteht. Einkäufe und Arztbesuche bleiben auch außerhalb dieses Radius erlaubt.

Die Regelung geht auf eine Vereinbarung von Bund und Ländern zur Verlängerung des Lockdown zurück. Der Berliner Senat hatte sie aber bei seiner Sondersitzung am Mittwoch zunächst nicht beschlossen und angekündigt, man wolle sich mit Brandenburg abstimmen. Greifen würde sie in Berlin derzeit ohnehin nicht: Hier lag die Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, zuletzt bei rund 140.

Mögliche Einschränkung Bewegungsradius (15 Kilometer)

Hier der Überblick über die betroffenen Land- (LK) und Stadtkreise (SK) mit einer Inzidenz von über 200 in Deutschland nach Angaben des RKI (Stand: 7. Januar, 0 Uhr, ohne Gewähr):

Bayern: 15 (Vortag: 24)

LK Wunsiedel im Fichtelgebirge (291,8)
SK Hof (264,0)
LK Berchtesgadener Land (256,8)
LK Passau (239,8)
LK Coburg (239,8)
LK Rottal-Inn (223,9)
LK Regen (223,5)
LK Deggendorf (221,8)
LK Freyung-Grafenau (219,5)
SK Coburg (219,1)
LK Bayreuth (218,0)
LK Kulmbach (208,2)
LK Tirschenreuth (206,8)
LK Roth (202,0)
SK Nürnberg (201,2)

Berlin 0 (Vortag: 0)

Brandenburg 2 (Vortag: 4)

LK Elbe, Elster (291,7)
SK Frankfurt an der Oder (245,9)

Bremen 0 (Vortag: 0)

Hamburg 0 (Vortag: 0)

Hessen 4 (Vortag: 2)

LK Gießen (294,4)
LK Limburg-Weilburg (216,4)
LK Vogelsbergkreis (206,4)
LK Fulda (200,3)
 

Mecklenburg-Vorpommern 0 (Vortag: 0)

Niedersachsen 0 (Vortag: 0)

Nordrhein-Westfalen 1 (Vortag: 1)

LK Höxter (201,8)

Rheinland-Pfalz 0 (Vortag: 1)

Saarland 0 (Vortag: 0)

Sachsen 11 (Vortag: 12)

LK Meißen (483,2)
LK Bautzen (394,7)
LK Nordsachsen (325,7)
LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (314,8)
LK Erzgebirgskreis (309,9)
LK Görlitz (305,9)
LK Mittelsachsen (305,8)
LK Leipzig (290,2)
LK Zwickau (275,6)
SK Chemnitz (228,6)
LK Vogtlandkreis (212,4)

Sachsen-Anhalt 4 (Vortag: 5)

SK Halle (227,4)
LK Mansfeld-Südharz (226,8)
LK Burgenlandkreis (223,7)
LK Saalekreis (217,1)

Schleswig-Holstein 0 (Vortag: 0)

Thüringen 17 (Vortag: 16)

LK Altenburger Land (364,7)
LK Hildburghausen (341,8)
LK Saale-Holzland-Kreis (309,8)
LK Saale-Orla-Kreis (305,)
LK Saalfeld-Rudolstadt (304,3)
LK Eichsfeld (300,0)
LK Ilm-Kreis (290,8)
SK Suhl (280,0)
LK Unstrut-Hainich-Kreis (268,0)
LK Sonneberg (265,1)
LK Wartburgkreis (257,2)
LK Greiz (232,0)
LK Sömmerda (231,9)
LK Weimarer Land (222,7)
LK Schmalkalden-Meiningen (216,1)
LK Kyffhäuserkreis (203,5)
SK Weimar (202,4)


 

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