Jahresbilanz des Zolls zu Schwarzarbeit in Hotels und Restaurants

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls zieht trotz weiterhin erschwerter Bedingungen während der Corona-Pandemie eine erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2021: Die rund 8.000 Beschäftigten haben bundesweit über 120.300 Strafverfahren (2020: 105.000, 2019: 115.000) und rund 32.500 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei ihren Ermittlungen deckten die Zollbeamtinnen und -beamten Schäden in einer Gesamthöhe von rund 790 Millionen Euro auf.

Arbeit der FKS während der Corona-Pandemie

Zahlreiche Branchen (zum Beispiel das Hotel- und Gaststättengewerbe und der Messebau) waren besonders stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Die FKS hat, wie bereits im Jahr 2020, auf diese besonderen Rahmenbedingungen mit einer flexiblen Strategie mit veränderten Prüfungsschwerpunkten reagiert, sodass weiterhin eine hohe Zahl an Arbeitgeberprüfungen durchgeführt wurden.

Es wurden bundesweit insgesamt rund 48.000 Arbeitgeber geprüft (2020: 45.000, 2019: 55.000). Damit wird deutlich, dass es der FKS trotz der anhaltenden schwierigen Pandemiebedingungen gelungen ist, sich dem Niveau der Vorjahresergebnisse zu nähern.

Durch die Ermittlungen der FKS wurden kriminelle Aktivitäten, dubiose Firmengeflechte und undurchsichtige Betrugssysteme erfolgreich aufgedeckt. Es wurden insgesamt rund 113.000 Strafverfahren abgeschlossen (2020: 107.000, 2019: 116.000).

Die Prüfungen der FKS werden sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen oder als Schwerpunktprüfungen bestimmter Branchen und Gewerbezweige durchgeführt.

Auch im vergangenen Jahr hat die FKS bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz, unter anderem im Baugewerbe, in der Gebäudereinigungsbranche sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe und bei Paketdienstleistern, durchgeführt.

"Der Zoll sichert mit seinen Prüfungen staatliche Einnahmen, stärkt seriös tätige Unternehmen, schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor illegalen Lohnpraktiken und Ausbeutung und sorgt so für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt. Ich bin stolz darauf, dass es den Beschäftigten der FKS gelungen ist, den Verfolgungsdruck trotz der weiterhin schwierigen Pandemiebedingungen aufrechtzuerhalten", so die Präsidentin der Generalzolldirektion Colette Hercher.

Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen

Die FKS hat im Jahr 2021 über 3.200 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen den allgemeinen Mindestlohn, branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und die Lohnuntergrenze für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung eingeleitet (2020: 4.300, 2019: 5.000). Zudem konnten über 3.700 Ermittlungsverfahren wegen Mindestentgeltverstößen abgeschlossen werden (2020: 4.500, 2019: 4.600).

"Durch ihre umfangreiche Prüf- und Ermittlungstätigkeit trägt die FKS auch entschieden dazu bei, dass die gesetzlichen Mindestentgeltvorschriften eingehalten werden", erklärt Dr. Tino Igelmann, der bei der Generalzolldirektion für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständige Direktionspräsident. "Kommt es dennoch zu Verstößen, drohen Arbeitgebern, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diese Mindestarbeitsbedingungen nicht gewähren, neben empfindlichen Geldbußen unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen."

Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtzeitig und in richtiger Höhe zu entrichten. Verstöße sind strafbar und werden konsequent verfolgt. Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie die hinterzogene Lohnsteuer sind nachträglich zu entrichten. Auch die Umgehung von Sozialabgaben durch Scheinselbstständigkeit ist regelmäßig ein Problem, auf das die FKS bei ihren Prüfungen stößt.

Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug

Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, sind verpflichtet, Einkommen, das sie durch Erwerbstätigkeit erzielen, der Stelle mitzuteilen, die ihnen diese Leistung gewährt. Tun sie dies nicht, nehmen sie die Leistungen zu Unrecht in Anspruch. Den Tätern drohen dann empfindliche Strafen. Zudem werden die unrechtmäßig in Anspruch genommenen Leistungen zurückgefordert.

Bilanz 2021 zum Hotel- und Gaststättengewerbe

  • Prüfung von Arbeitgebern: 5.606
  • Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Straftaten: 8.119
  • Abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Straftaten: 8.443
  • Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten: 4.278
  • davon wegen Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen nach AEntG, MiLoG und AÜG: 470
  • Abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten: 6.399
  • davon wegen Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen nach AEntG, MiLoG und AÜG: 662
  • Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen: 31.186.959 Euro

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die vom Dehoga befragten Gastgewerbebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern melden für Januar bis September 2026 sinkende Umsätze. 84,7 Prozent beobachten geringere Gästeausgaben, fast die Hälfte beurteilt die wirtschaftlichen Aussichten für das vierte Quartal als eher schlecht oder sehr schlecht.

Wem wie viel Pausenzeit während der Arbeit zusteht, ist gesetzlich klar geregelt. Doch wie sieht das mit der Aufteilung aus: Kann der Arbeitgeber einfach vorschreiben, wann man zu pausieren hat?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im September wieder unter die Drei-Millionen-Grenze gefallen. Dennoch fällt die Herbstbelebung in diesem Jahr schwach aus.

Destatis meldet für 2025 einen Anteil von 56 Prozent Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte unter Köchen. Im gastronomischen Service lag er bei 47 Prozent, im Hotelservice bei 40 Prozent.

Die Unternehmen in Deutschland treten beim Stellenabbau auf die Bremse. Das Beschäftigungsbarometer des Münchner Ifo-Instituts ist den dritten Monat in Folge gestiegen. Eine echte Erholung sei aber noch nicht in Sicht, so das Institut.

Wer in den Feierabend geht, möchte bis zur nächsten Schicht nicht über die Arbeit nachdenken. Doch was passiert, wenn in der Zwischenzeit eine wichtige Nachricht eingeht? Müssen Arbeitnehmer diese auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit beantworten?

„Nachhaltiges Hotel“, „umweltfreundliches Frühstück“ oder „klimaneutrale Übernachtung“: Seit dem 27. September gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Hotels und Restaurants sollten ihre Werbung auf Websites, in Buchungsstrecken, auf Speisekarten und in weiteren Materialien überprüfen.

Eine NGG-Sonderauswertung des DGB-Ausbildungsreports 2026 weist auf hohe psychische Belastungen und Überstunden unter Auszubildenden im Hotel- und Gastgewerbe hin. Die Gewerkschaft bewertet die Zahlen kritisch und verweist auf Personalmangel und Arbeitsverdichtung.

37 Prozent der Menschen ab 14 Jahren nutzen KI-Onlinetools mindestens wöchentlich, nach 22 Prozent im Vorjahr. Die ARD/ZDF-Medienstudie zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen.

Prompten, recherchieren, automatisieren: Wie wichtig wird Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt? Einer repräsentativen Umfrage der IU Internationalen Hochschule in Erfurt zufolge erwarten etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden, dass KI-Kompetenzen wichtige Voraussetzung für den Jobeinstieg werden.