Jede fünfte Person kann sich keine Woche Urlaub leisten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In den Sommerferien eine Woche verreisen – das ist für viele Menschen in Deutschland kaum möglich. Im Jahr 2024 lebte gut jede fünfte Person (21 Prozent) in einem Haushalt, der sich nach eigenen Angaben keine einwöchige Urlaubsreise leisten konnte. Das waren 17,4 Millionen Menschen. Wie das Statistische Bundesamt anhand der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen mitteilt, war der Anteil damit geringfügig niedriger als im Jahr zuvor. Im Jahr 2023 sahen sich noch 23 Prozent der Bevölkerung finanziell außer Stande, für eine Woche Urlaub zu verreisen.

Personen in Alleinerziehenden-Haushalten besonders betroffen

Alleinerziehenden fehlt besonders häufig das Geld für einen Urlaub: 38 Prozent der Alleinerziehenden und ihrer Kinder konnten sich im Jahr 2024 nach eigenen Angaben keine einwöchige Urlaubsreise leisten. Auch unter Alleinlebenden war der Anteil mit 29 Prozent überdurchschnittlich hoch.

Am seltensten waren dagegen zwei Erwachsene betroffen, die ohne Kinder in einem Haushalt lebten (15 Prozent). Bei zwei Erwachsenen mit einem oder mehreren Kindern im Haushalt lag der Anteil bei 19 Prozent. Hier hängt es stark von der Zahl der Kinder ab, ob man sich eine Urlaubsreise leisten kann oder nicht. Hatten 16 Prozent der Personen in Haushalten mit zwei Erwachsenen und einem oder zwei Kindern kein Geld für eine solche Reise, so traf dies auf 29 Prozent der Personen in Haushalten mit zwei Erwachsenen und mindestens drei Kindern zu.
 

EU-weit große Unterschiede

EU-weit lebte im Jahr 2024 gut ein Viertel der Bevölkerung in Haushalten (27 Prozent), die sich keine einwöchige Urlaubsreise leisten können. Deutschland lag somit nach Angaben der europäischen Statistikbehörde Eurostat unter dem Durchschnitt aller Staaten der Europäischen Union (EU).

Am seltensten war die Bevölkerung in Luxemburg (9 Prozent), Schweden (12 Prozent) und den Niederlanden (13 Prozent) betroffen. Vergleichsweise selten hatten dagegen Menschen in Rumänien genug Geld für den Urlaub: 59 Prozent konnten sich dort nach eigenen Angaben keine solche Reise leisten. Hoch war der Anteil der betroffenen Bevölkerung auch in Griechenland mit 46 Prozent und in Bulgarien mit 41 Prozent.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.

Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie ändern sich damit die Sätze für freie Verpflegung und Unterkunft.

KI boomt, aber Empathie bleibt gefragt. Warum Bau und Pflege Gewinner sind, Löhne steigen - und welche Branchen jetzt zittern müssen. Das steckt hinter den sechs Jobtrends im neuen Jahr.