Jeder Dritte hat Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Jeder dritte Angestellte hat einer europaweiten Umfrage zufolge schon einmal Diskriminierung am Arbeitsplatz erlebt. Das zeigt eine Analyse der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft EY. Demnach gaben 31 Prozent der befragten Männer und 36 Prozent der Frauen an, bereits bei der Arbeit diskriminiert worden zu sein. Allerdings meldete laut EY nur etwas weniger als die Hälfte davon (49 Prozent) die Vorfälle bei Vorgesetzten oder anderen Ansprechpersonen. Männer (54 Prozent) wagten den Schritt dabei noch etwas häufiger als Frauen (46 Prozent). 

Doch nicht in jedem Unternehmen sei die Situation gleich: Gerade, wenn die Führungsebene den Angestellten zufolge divers und inklusiv aufgestellt sei, gebe es weniger Erfahrungen mit Diskriminierung (29 Prozent). Bei einem wenig oder gar nicht diversen Führungsteam erlebten dagegen etwa 36 Prozent der Befragten Diskriminierung, wie es weiter heißt. 

Für die Studie wurden laut EY 1800 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in neun europäischen Ländern befragt. Konkret waren es demnach jeweils 200 aus Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, Schweiz, Portugal, Österreich und der Niederlande. Laut EY setzen sich die Befragten zur Hälfte aus leitenden, zur Hälfte aus nicht-leitenden Angestellten zusammen. Die Befragung fand im September und Oktober 2023 online statt.

«Kluft zwischen Führungsetage und Mitarbeitenden»

Führungskräfte bewerteten ihr Unternehmen der Analyse zufolge deutlich positiver, wenn es um Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion geht. 63 Prozent der Führungskräfte geben demnach an, in ihrem Unternehmen herrsche eine Kultur des Vertrauens und der Transparenz. Dem stimmten nur 44 Prozent der nicht-leitenden Angestellten zu. 

«Dass die Einschätzungen der unterschiedlichen Level der Mitarbeitenden hierzulande und in Europa zum Teil so deutlich und in so vielen Kategorien auseinanderklaffen, wenn es um Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion geht, spricht ganz klar für eine Kluft zwischen Führungsetage und Mitarbeitenden», sagte Ev Bangemann, Mitglied der EY-Geschäftsführung. Die hohe Zahl an Menschen, die sich bereits diskriminiert gefühlt haben, müsse ein Weckruf für Arbeitgeber sein, «um einen wirklichen Kulturwandel im Unternehmen voranzutreiben, der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter miteinbezieht.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat einen Leitfaden zur Raumakustik in Gastronomie und Kantinen veröffentlicht. Darin werden Ursachen von Lärm sowie Maßnahmen zur Reduzierung beschrieben.

Kündigungsregelungen spielen vor dem Bundesarbeitsgericht immer wieder eine Rolle. Nun wurde die Frage beantwortet, ob gekündigte Arbeitnehmer bei einer Freistellung benachteiligt werden.

Der französische Hersteller Gillot ruft Chargen des Camembert de Normandie zurück, da eine Verunreinigung mit Escherichia coli festgestellt wurde. Betroffene Verbraucher in zehn Bundesländern sollten das Produkt mit der Chargennummer 031241 nicht verzehren.

Die Zahl neuer Ausbildungsverträge in Deutschland ist laut Dehoga Bundesverband gesunken. Gleichzeitig verzeichnet der Beruf „Fachkraft Küche“ steigende Neuabschlüsse.