Jeder zweite Job im Gastgewerbe im Niedriglohnbereich

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Der Anteil der Niedriglohnjobs in Deutschland ist im April 2025 stabil geblieben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren 16 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse dem Niedriglohnsektor zuzuordnen. Damit blieb die Quote im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Insgesamt zählten im April 2025 rund 6,3 Millionen Jobs zu dieser Kategorie.

Entwicklung der Niedriglohnquote

Die Niedriglohnquote war in den zehn Jahren zuvor deutlich gesunken. Von 21 Prozent im April 2014 fiel sie bis April 2024 auf 16 Prozent. Der stärkste Rückgang der Niedriglohnbeschäftigung fand zwischen April 2022 und April 2023 statt. In diesem Zeitraum sank der Anteil der Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle um 3 Prozentpunkte von 19 Prozent auf 16 Prozent. Eine mögliche Ursache hierfür ist der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 Euro auf 12,00 Euro in diesem Zeitfenster.

Als Niedriglohnsektor gelten Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), bei denen weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes ohne Sonderzahlungen gezahlt wird. Die Niedriglohnschwelle lag im April 2025 bei 14,32 Euro. Im Jahr 2024 betrug dieser Schwellenwert 13,79 Euro.

Gastgewerbe mit höchstem Niedriglohnanteil

Das Gastgewerbe weist weiterhin den höchsten Anteil an Niedriglohnjobs auf. Gut die Hälfte (51 Prozent) aller Beschäftigungsverhältnisse in dieser Branche lag im April 2025 im Niedriglohnsektor. Weit überdurchschnittliche Anteile von Niedriglohnbeschäftigten gab es auch in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (45 Prozent) sowie im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 Prozent).

Die niedrigsten Anteile wurden dagegen in folgenden Bereichen verzeichnet: Öffentliche Verwaltung (2 Prozent), Wasser, Abwasser und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (6 Prozent), Erziehung und Unterricht (6 Prozent) sowie Finanz- und Versicherungsbranche (6 Prozent).

Lohnspreizung bleibt unverändert

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden, auch Lohnspreizung genannt, blieb zwischen April 2024 und April 2025 nahezu unverändert. Die Lohnspreizung beschreibt die Lohnungleichheit, indem sie den Verdienstabstand zwischen den unteren 10 Prozent (Geringverdienende) und den oberen 10 Prozent (Besserverdienende) der Lohnskala misst.

Konkret errechnet sich die Lohnspreizung aus dem Verhältnis des Bruttostundenverdienstes des 9. Dezils (2025: 39,65 Euro) zum Verdienst des 1. Dezils (2025: 13,46 Euro). Im Jahr 2025 erzielten Besserverdienende das 2,95-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden. Dabei fiel auf, dass der Anstieg des 1. Dezils (+3,5 Prozent) und des mittleren Bruttostundenverdienstes (Median) (+3,9 Prozent) zwischen April 2024 und April 2025 höher war als der Zuwachs beim 9. Dezil (+1,5 Prozent). Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn stieg in diesem Zeitraum um 3,3 Prozent.


 

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