Jobverlust: Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bestehen Zweifel daran, ob eine Kündigung rechtmäßig war? Dann haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Klingt einleuchtend - im Fall der Fälle stehen Betroffene aber häufig vor der Frage: Wie geht man im Einzelnen eigentlich vor? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wo und wie reiche ich eine Kündigungsschutzklage ein?

Zuständig für eine Kündigungsschutzklage ist in der Regel das Arbeitsgericht am Unternehmenssitz. Ist der Unternehmenssitz etwa in Frankfurt, der Beschäftigte arbeitet aber in Köln, kann er die Kündigungsschutzklage entweder in Frankfurt oder in Köln einreichen. 

In der sogenannten Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts machen Klägerinnen oder Kläger dann Angaben zur Beschäftigungsdauer und legen das Kündigungsschreiben sowie den Arbeitsvertrag vor. «Dann reicht es, mündlich zu Protokoll zu geben, dass man die Kündigung für unwirksam hält», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Eine Begründung, warum man die Kündigung für unwirksam hält, muss erst im Laufe des weiteren Verfahrens erfolgen.

Wie viel Zeit haben gekündigte Beschäftigte, um Klage einzureichen?

Wer Klage gegen eine Kündigung einreichen will, muss dies innerhalb von drei Wochen ab dem Tag der Zustellung des Schreibens tun. Vergeht die Drei-Wochen-Frist und es wurde keine Klage erhoben, ist die Kündigung rechtswirksam. «Betroffene sollten also in jedem Fall schnell rechtliche Schritte einleiten», sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gütersloh.

Wer zum Zeitpunkt der Klage-Zustellung etwa nachweislich verreist ist, kann unter Umständen auch nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist tätig werden - und eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht geltend machen.

Was passiert nach Einreichen der Kündigungsschutzklage?

Etwa zwei bis sechs Wochen nach Eingang der Klage beim Arbeitsgericht kommt es zu einer Güteverhandlung. Hierbei verhandeln Arbeitgeber und die gekündigte Person mit einer Richterin oder einem Richter über einen Vergleich. Gibt es keine Einigung, erfolgt nach rund vier Monaten ein Kammertermin vor dem Gericht. Hier wird ein Urteil verkündet, falls nicht in einem weiteren Termin Zeugen vernommen werden. Beide Seiten haben die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der Prozess geht dann in die zweite Instanz.

Brauche ich eine Anwältin oder einen Anwalt, um Kündigungsschutzklage zu erheben?

«Ein Muss ist das nicht», sagt Kathrin Schulze Zumkley. Jeder und jede kann selbst Kündigungsschutzklage erheben. Wer nicht weiterkommt und Fragen hat, kann sich an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts wenden. Die Mitarbeitenden dort helfen kostenlos.

Für Laien lauern die Tücken aber häufig in den Details. Wer erreichen will, dass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird oder eine Abfindung erstreiten möchte, hat mit anwaltlicher Unterstützung häufig bessere Chancen.

Wo findet man schnell einen verlässlichen Anwalt?

«Am besten, man hört sich im Kollegen- und Freundeskreis um, ob jemand eine Arbeitsrechtlerin oder einen Arbeitsrechtler empfehlen kann», empfiehlt Nathalie Oberthür. Eine andere Option: Zum Beispiel über die Anwaltssuche beim Deutschen Anwaltverein nach auf Arbeitsrecht spezialisierten Experten suchen.

Mit welchen Kosten muss ich bei einer Kündigungsschutzklage rechnen?

Wer einen Anwalt oder eine Anwältin einschaltet, muss neben den Gerichtsgebühren mit den Kosten für die rechtliche Unterstützung rechnen. Die Höhe der Kosten richtet sich bei beiden Posten nach dem Streitwert. Bei einer Kündigungsschutzklage liegt der Streitwert in der Regel bei drei Bruttomonatsgehältern. Verdient ein Arbeitnehmer etwa 2000 Euro brutto im Monat, liegt der Streitwert also bei 6000 Euro.

Im Gerichtskostengesetz sind feste Beträge für einen Prozess beim Arbeitsgericht verankert. Diese Kosten fallen nur an, wenn die Gerichtsverhandlung zustande kommt und ein Urteil verkündet wird. «Die Gebühr entfällt, wenn es zwischen beiden Seiten zu einem Vergleich kommt», erläutert Kathrin Schulze Zumkley.

Die Anwaltskosten, die deutlich höher als die Gerichtsgebühren sind, ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Es gibt eine Verfahrensgebühr fürs Einreichen der Klage sowie eine Termingebühr für vereinbarte und wahrgenommene Gerichtstermine. Eine Einigungsgebühr fällt im Fall einer Einigung per Vergleich an. «Kommt es zu einem Vergleich, sind die Anwaltskosten höher als bei einem Urteil», so Schulze Zumkley.

Wann fallen die Kosten an?

Gerichtskosten sind zu Beginn der Verhandlung zu zahlen. Der Anwalt oder die Anwältin kann selbst entscheiden, wann er oder sie von Mandanten-Seite bezahlt werden möchte. Oft, aber nicht immer, erfolgt dies am Ende des Verfahrens. «Die Anwältin, der Anwalt kann dann aber einen Anspruch auf Vorschuss geltend machen», so Nathalie Oberthür.

Wichtig zu wissen: Jede Partei zahlt ihre Anwaltskosten in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht selbst. Im Berufungsverfahren und in den höheren Instanzen kommt die unterlegene Partei für alle Kosten der Gegenseite auf. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Gastgewerbe gehört weiterhin zu den Branchen mit einer überdurchschnittlich hohen Insolvenzquote in Deutschland. Laut Destatis lag die Zahl der Insolvenzen im Februar 2026 deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt.

Die Finanzierung von Urlaubsreisen stellt für einen Teil der Bevölkerung eine Herausforderung dar. Wie aus einer aktuellen Erhebung hervorgeht, schränken finanzielle Engpässe die Reiseplanungen für zahlreiche Bürger ein, obwohl das grundsätzliche Interesse weiterhin besteht.

Eine Umfrage zeigt, dass viele Urlauber nicht auf die Kosten medizinischer Notfälle im Ausland vorbereitet sind. Viele Reisende müssen Arztrechnungen vor Ort per Vorkasse begleichen, verfügen jedoch über keine ausreichenden Rücklagen.

Sogenannte Mikroaggressionen wirken oft harmlos, können aber das Selbstvertrauen und die Energie von Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen. Was hilft, um sich im Arbeitsalltag davon abzugrenzen?

Destatis meldet für März 2026 sinkende reale Umsätze im Gastgewerbe. Der DATEV Mittelstandsindex weist dagegen für April nominale Zuwächse aus, insbesondere im Gastgewerbe.

Mobile Zahlungen mit Smartphone oder Smartwatch werden in Deutschland häufiger genutzt. Das zeigt eine aktuelle Studie des EHI Retail Institute zu Bezahlverfahren im Handel und im Online-Geschäft.

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.

Nichts mehr zu tun, aber noch Arbeitszeit übrig? Einfach so nach Hause kann man dann meist nicht – der Arbeitgeber hat nämlich noch ein paar Optionen.

Der weltweite Weinkonsum ist im Jahr 2025 auf den niedrigsten Stand seit 1957 gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Daten der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) berichtet, lag der Konsum bei 208 Millionen Hektolitern. Das entspricht einem Rückgang von 2,7 Prozent gegenüber 2024 und von 14 Prozent gegenüber 2018.

Nachdem viele Beschäftigte in der Corona-Pandemie dem Thüringer Gastgewerbe den Rücken gekehrt haben, hat die Branche die Lücken verstärkt mit ausländischen Mitarbeitern gefüllt. Ihre Zahl ist um 63 Prozent gestiegen.