Kann der Arbeitgeber Bonuszahlungen zurücknehmen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Arbeitgeber hat eine Bonuszahlung zugesagt und will diese nun plötzlich kürzen oder gar streichen? Was bei vielen Arbeitnehmern Frust auslöst, ist oft gar nicht zulässig. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert die Rechtslage.

Bonuszahlungen sind in der Regel an eine bestimmte Leistung oder Ziele geknüpft. Sie stellen eine zusätzliche Vergütung dar, die über das reguläre Gehalt hinausgeht. Wichtig: Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Bonus, wenn sie die vereinbarte Leistung erbracht haben. «Dann kann der Arbeitgeber diesen Bonus nicht nachträglich entziehen, ebenso wenig wie er das reguläre Gehalt im Nachhinein kürzen oder zurückfordern könnte», so Schipp. 

Stichtagsklauseln oft unwirksam

In einigen Arbeitsverträgen gibt es sogenannte Stichtagsregelungen. Diese besagen, dass der Arbeitnehmer einen Bonus verliert, wenn er zu einem bestimmten Datum, beispielsweise am 1. Dezember, nicht mehr im Unternehmen tätig ist. Oftmals sollen solche Klauseln verhindern, dass Arbeitnehmer kurz nach der Bonusauszahlung kündigen. 

Solche Vereinbarungen haben aber Grenzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat laut Schipp zuletzt im Juli 2024 in einer Entscheidung klargestellt, dass solche Klauseln in vielen Fällen eine unangemessene Benachteiligung für den Arbeitnehmer darstellen und somit unwirksam sind.

Bonus kann nicht einfach abgeändert werden

Und was passiert, wenn der Arbeitgeber im Laufe eines Projektes plötzlich Veränderungen für die Bonuszahlungen vornehmen will? Auch das ist Schipp zufolge unzulässig: «Wenn ich einmal eine Zusage für einen Bonus mache, dann ist das Vertragsinhalt, und diese kann der Arbeitgeber nicht nachträglich einfach ändern.» Dies gilt auch, wenn der Vertrag nicht schriftlich festgehalten wurde – eine mündliche Zusage reicht aus, um einen Anspruch auf die Zahlung zu begründen.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.