Kann ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eigentlich weiß man bei einem befristeten Arbeitsverhältnis genau, von wann bis wann man in einem Unternehmen tätig sein wird. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden? Etwa wenn die Stelle nicht so ist, wie der Arbeitnehmer sie sich vorgestellt hat - oder wenn der Arbeitgeber mit der Leistung des Arbeitnehmers nicht zufrieden ist?

Grundsätzlich ist die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages nicht möglich, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Schulze Zumkley. Zumindest nicht, wenn dazu nichts im Vertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag geregelt ist. Das ergibt sich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.

«Die meisten befristeten Arbeitsverträge enthalten allerdings Regelungen, wonach die ordentliche Kündigung auch während der Befristung möglich ist», so Schulze Zumkley. Arbeitnehmer sollten sich diese Regelungen zu Kündigungsfristen vor Vertragsabschluss genau anschauen, um rechtliche Konflikte mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.

Und was ist mit der außerordentlichen Kündigung?

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann nicht durch Vertragsklauseln ausgeschlossen werden und ist immer möglich - egal ob, der Vertrag befristet ist oder nicht. Dies gilt laut Schulze Zumkley sogar, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass eine außerordentliche Kündigung ausgeschlossen ist: Denn das Recht zur außerordentlichen Kündigung kann grundsätzlich nicht außer Kraft gesetzt werden. 

Für die außerordentliche Kündigung ist jedoch immer ein wichtiger Grund erforderlich. Dieser liegt etwa vor, wenn ein Arbeitnehmer stiehlt, beleidigt oder bei der Arbeitszeit betrügt. Auch Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Spesenabrechnungen oder vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit führen immer wieder zu außerordentlichen Kündigungen, so Schulze Zumkley. Erfolgt eine entsprechende Pflichtverletzung, kann ein wichtiger Grund an sich gegeben sein. Ob das den Arbeitgeber auch unter den konkreten Umständen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die zehnte Ausgabe des Ernährungsreports beleuchtet die Prioritäten der deutschen Bevölkerung beim Essen. Während Geschmack und Gesundheit unangefochten an der Spitze stehen, gewinnen Kriterien wie Preis, schnelle Zubereitung, Tierwohl und Regionalität deutlich an Bedeutung. Der tägliche Fleischkonsum sinkt, die Wahrnehmung des Nutri-Scores steigt stark an.

Im dritten Quartal dieses Jahres sind die Bruttolöhne in Deutschland erneut stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich eine Reallohnsteigerung um rund 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist der höchste Zuwachs im laufenden Jahr.

Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Anhebung der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2026 vor, die für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Sachbezügen an Arbeitnehmer relevant sind.

Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?

Eine aktuelle Analyse der DATEV zeigt, dass die Löhne und Gehälter in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seit 2022 deutlich gestiegen sind. Die Zuwachsraten liegen demnach nominal weiterhin über der Inflation. Dem Lohnwachstum der breiten Masse steht ein unterdurchschnittliches Wachstum bei den Gehältern von Geschäftsführern gegenüber.

Wie sind die Aussichten für die Beschäftigung in Deutschland? Während das Barometer des Ifo-Instituts schlecht ausfällt, sieht es beim IAB besser aus. Das könnte daran liegen, wer gefragt wurde.

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.