Kann ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eigentlich weiß man bei einem befristeten Arbeitsverhältnis genau, von wann bis wann man in einem Unternehmen tätig sein wird. Zwar können zeitlich beschränkte Verträge verlängert werden, wenn beide Seiten einverstanden sind, aber können sie auch vorzeitig gekündigt werden? Etwa wenn die Stelle nicht so ist, wie der Arbeitnehmer sie sich vorgestellt hat - oder wenn der Arbeitgeber mit der Leistung des Arbeitnehmers nicht zufrieden ist?

Grundsätzlich ist die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages nicht möglich, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Schulze Zumkley. Zumindest nicht, wenn dazu nichts im Vertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag geregelt ist. Das ergibt sich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.

«Die meisten befristeten Arbeitsverträge enthalten allerdings Regelungen, wonach die ordentliche Kündigung auch während der Befristung möglich ist», so Schulze Zumkley. Arbeitnehmer sollten sich diese Regelungen zu Kündigungsfristen vor Vertragsabschluss genau anschauen, um rechtliche Konflikte mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.

Und was ist mit der außerordentlichen Kündigung?

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann nicht durch Vertragsklauseln ausgeschlossen werden und ist immer möglich - egal ob, der Vertrag befristet ist oder nicht. Dies gilt laut Schulze Zumkley sogar, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass eine außerordentliche Kündigung ausgeschlossen ist: Denn das Recht zur außerordentlichen Kündigung kann grundsätzlich nicht außer Kraft gesetzt werden. 

Für die außerordentliche Kündigung ist jedoch immer ein wichtiger Grund erforderlich. Dieser liegt etwa vor, wenn ein Arbeitnehmer stiehlt, beleidigt oder bei der Arbeitszeit betrügt. Auch Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Spesenabrechnungen oder vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit führen immer wieder zu außerordentlichen Kündigungen, so Schulze Zumkley. Erfolgt eine entsprechende Pflichtverletzung, kann ein wichtiger Grund an sich gegeben sein. Ob das den Arbeitgeber auch unter den konkreten Umständen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.

Eine Bitkom-Befragung zeigt eine zunehmende Nutzung von künstlicher Intelligenz in deutschen Personalabteilungen. Trotz rechtlicher Bedenken steigen die Einsatzzahlen in Bereichen wie Weiterbildung, Zeugniserstellung und Belastungsanalyse.

Nach der Industrie schwächelt jetzt auch die Beschäftigung in den Dienstleistungsbereichen. Erstmals seit der Corona-Krise ist dort im zweiten Quartal dieses Jahres die Zahl der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich gesunken.