Kann man gekündigt werden, wenn man zu oft krank ist?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sind Sie in letzter Zeit häufig krank gewesen und konnten nicht arbeiten? Dann machen sich schnell Sorgen breit, wie das beim Arbeitgeber ankommt - und ob der womöglich sogar rechtliche Schritte einleiten kann. Müssen Beschäftigte eine Kündigung oder Abmahnung fürchten? 

Für beide Maßnahmen gelten unterschiedliche Regeln. Eine Kündigung wegen häufiger oder langanhaltender Erkrankungen kann unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich zulässig sein. Es handelt sich dann um eine sogenannte personenbedingte Kündigung, «also eine Kündigung, die den Grund in der Person des Arbeitnehmers hat», sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gütersloh.

Ein solches Vorgehen des Arbeitgebers wird als gerechtfertigt angesehen, wenn die häufigen oder andauernden Ausfälle zu erheblichen betrieblichen Belastungen führen – beispielsweise durch Entgeltfortzahlungskosten und organisatorische Schwierigkeiten. Konkrete Zeitgrenzen gibt es dabei laut Schulze Zumkley nicht. War ein Arbeitnehmer aber zum Beispiel innerhalb der vergangenen drei Jahre jeweils mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig, kann eine Kündigung in Betracht kommen. 

Prognose und Interessenabwägung wichtig

Entscheidend ist laut Schulze Zumkley aber die Prognose: «Die Kündigung ist keine 'Bestrafung' für die Arbeitsunfähigkeit der letzten Jahre, sondern eine Beendigung der Zusammenarbeit, weil man davon ausgeht, dass es in der Zukunft zu entsprechenden weiteren Belastungen kommt.» Waren die Ausfälle in den vergangenen Jahren Einzelfälle – etwa wegen eines gebrochenen Arms – die in der Zukunft voraussichtlich nicht wieder auftreten werden, dürfen diese Fehlzeiten nicht negativ in die Prognose einbezogen werden.

Grundsätzlich gilt: Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung ist stets eine Interessenabwägung erforderlich. Dabei spielen Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder das Vorliegen einer Behinderung, die die Fehlzeiten beeinflusst, eine Rolle, so Schulze Zumkley. Auch ein Betriebsunfall, der zu Fehlzeiten führt, wird besonders berücksichtigt. Es lässt sich daher nicht pauschal sagen, ab wann eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt ist, der Einzelfall ist entscheidend.

Abmahnung für Krankheit ist ausgeschlossen

Eine Abmahnung hingegen kann nur für steuerbares Fehlverhalten ausgesprochen werden – also für Situationen, in denen ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin anders hätte handeln können. «Krankheit hingegen ist ein tatsächlicher Zustand, den man sich nicht aussuchen und nicht steuern kann», sagt Schulze Zumkley. Eine Abmahnung wegen Krankheit ist somit grundsätzlich nicht möglich.

Wer eine Krankheit hingegen nur vortäuscht, riskiert für das Fehlverhalten nicht nur eine Abmahnung. Das Vortäuschen einer Erkrankung kann laut Schulze Zumkley sogar eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm (dpa)


 

 

 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.

Das Gastgewerbe gehört weiterhin zu den Branchen mit einer überdurchschnittlich hohen Insolvenzquote in Deutschland. Laut Destatis lag die Zahl der Insolvenzen im Februar 2026 deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt.

Die Finanzierung von Urlaubsreisen stellt für einen Teil der Bevölkerung eine Herausforderung dar. Wie aus einer aktuellen Erhebung hervorgeht, schränken finanzielle Engpässe die Reiseplanungen für zahlreiche Bürger ein, obwohl das grundsätzliche Interesse weiterhin besteht.

Eine Umfrage zeigt, dass viele Urlauber nicht auf die Kosten medizinischer Notfälle im Ausland vorbereitet sind. Viele Reisende müssen Arztrechnungen vor Ort per Vorkasse begleichen, verfügen jedoch über keine ausreichenden Rücklagen.

Sogenannte Mikroaggressionen wirken oft harmlos, können aber das Selbstvertrauen und die Energie von Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen. Was hilft, um sich im Arbeitsalltag davon abzugrenzen?

Destatis meldet für März 2026 sinkende reale Umsätze im Gastgewerbe. Der DATEV Mittelstandsindex weist dagegen für April nominale Zuwächse aus, insbesondere im Gastgewerbe.

Mobile Zahlungen mit Smartphone oder Smartwatch werden in Deutschland häufiger genutzt. Das zeigt eine aktuelle Studie des EHI Retail Institute zu Bezahlverfahren im Handel und im Online-Geschäft.