Kaum negative Auswirkungen durch Mindestlohn

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Der Mindestlohn hat in Deutschland vielen Beschäftigten höhere Löhne gebracht - negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt gab es kaum. Darauf wies die Mindestlohnkommission bei der Veröffentlichung mehrerer in Auftrag gegebener Studien zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns hin. Die Untersuchungen der Stunden- und Monatslöhne haben demnach gezeigt, dass die Lohnungleichheit seit der Einführung des Mindestlohns abgenommen hat.

Wer für den Mindestlohn arbeitet, bekommt ab dem 1. Juli mehr Geld. Die gesetzliche Lohnuntergrenze steigt von 9,82 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde. Das entspricht der Entscheidung der Mindestlohnkommission, die den Betrag regelmäßig anpasst. Zum 1. Oktober folgt nach dem Wunsch der Politik ein außerplanmäßiger einmaliger Sprung auf 12 Euro pro Stunde. Das hat der Bundestag bereits beschlossen.

Nach der Einführung des Mindestlohns seien in betroffenen Betrieben leichte negative Effekte auf die Beschäftigung nachgewiesen worden, hieß es am Donnerstag. Bei den dann folgenden Mindestlohnerhöhungen habe es keine weiteren negativen Effekte mehr gegeben. Unterm Strich nannten die Wissenschaftler einen Rückgang um rund 76.000 Beschäftigungsverhältnisse durch den Mindestlohn bis einschließlich 2020.

Zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns hat die Bundesregierung eine ständige unabhängige Mindestlohnkommission eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehört vor allem der Beschluss über die Anpassung des Mindestlohns. Zudem ist die Kommission für die Evaluation des Mindestlohngesetzes zuständig. Die Ergebnisse werden alle zwei Jahre zusammen mit dem Mindestlohn-Beschluss bekannt gegeben. (dpa)


 

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