Kein Anspruch auf bessere Arbeitsschichten für Alleinerziehende

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Werden die Arbeitszeiten von Beschäftigten mit Kindern festgelegt, müssen Arbeitgeber nach Möglichkeit auch Rücksicht auf die Kinderbetreuung nehmen. Arbeitgeber müssen andere Beschäftigte mit Kindern allerdings nicht für die ungünstigsten Schichten einteilen, um den Arbeitszeitwünschen einer Alleinerziehenden Rechnung zu tragen. Das zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 5 Sa 139/22).

Im konkreten Fall, auf den das Fachportal «Haufe.de» hinweist, beantragte eine alleinerziehende Bäckereiverkäuferin wegen der Kinderbetreuung nicht mehr an Samstagen, sondern nur noch von Montag bis Freitag eingesetzt zu werden - und das nur innerhalb eines bestimmten Zeitkorridors. Der Arbeitgeber stimmte zwar einer ebenfalls von der Frau beantragten Arbeitszeitverkürzung zu, lehnte die beantragte Arbeitszeitverteilung jedoch ab.

Die Frau erhob daraufhin Klage auf die von ihr gewünschte Verteilung der Arbeitszeit - und scheiterte damit vor dem Arbeitsgericht Schwerin. Die dagegen eingelegte Berufung der Arbeitnehmerin wies das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern zurück.

Zwar hätte die Klägerin dem Gericht zufolge aufgrund ihrer persönlichen Situation ein gewichtiges Interesse daran, ihre Arbeit lediglich in dem begehrten Zeitfenster abzuleisten. Diesem Interesse stünden jedoch ebenso gewichtige Belange des Arbeitgebers und der übrigen Mitarbeiterinnen entgegen.

Übrige Eltern dürfen nicht benachteiligt werden

So hätten sämtliche Mitarbeiterinnen der Filiale ebenfalls betreuungsbedürftige Kinder. Würde die Klägerin antragsgemäß nur montags bis freitags in der von ihr begehrten Zeit zur Arbeit eingeteilt, müssten diese vermehrt die Früh- und Spätschichten übernehmen sowie sämtliche Schichten an Samstagen. Zu diesen Zeiten müssten sie eine anderweitige Betreuung ihrer Kinder organisieren. Zudem könnten sie an den Wochenenden weniger Zeit mit der Familie verbringen.

Eine Besserstellung der Klägerin gegenüber den übrigen Beschäftigten rechtfertigt sich dem Gericht zufolge auch nicht aus dem Umstand, dass die Klägerin alleinerziehend ist. Dass es den anderen Mitarbeiterinnen gelinge, ihre arbeitsvertraglichen und ihre familiären Pflichten miteinander zu vereinbaren, ist demnach kein Grund, diese durch die vermehrte Zuweisung ungünstiger Schichten zusätzlich zu belasten - und gegenüber der Klägerin zu benachteiligen.

Der Fall ist beim Bundesarbeitsgericht anhängig.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die GEMA erinnert Veranstalter daran, fehlende Setlisten für Live-Veranstaltungen aus dem Jahr 2025 bis zum 20. März 2026 einzureichen. Ohne Musikfolge kann eine Nachberechnung erfolgen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist 2025 um über zehn Prozent gestiegen. Besonders das Gastgewerbe kämpft mit einer hohen Ausfallrate und gehört zu den am stärksten betroffenen Branchen.

Auszubildende Köche und Köchinnen haben bei den Niedersächsischen Jugendmeisterschaften ihr Können unter Beweis gestellt und dabei auch die Ausbilder überrascht. Die Motivation für die Teilnahme an dem Wettbewerb ging bei den einzelnen Teilnehmern weit auseinander.

In Darmstadt haben sich Nachwuchskräfte des Gastgewerbes bei den 42. Hessenmeisterschaften des DEHOGA Hessen gemessen. 18 Auszubildende traten im Finale in den Bereichen Küche, Service und Hotelfach an.

In Göttingen sind die Landesmeister der niedersächsischen Jugendmeisterschaften im Gastgewerbe ermittelt worden. 30 Auszubildende aus zehn Berufsschulen traten in Theorie und Praxis gegeneinander an. Drei Siegerinnen vertreten Niedersachsen nun bei den Deutschen Jugendmeisterschaften in Mainz.

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland ist 2025 auf 252 Stück gestiegen. Trotz sinkender Hennenbestände konnte die heimische Produktion durch eine höhere Legeleistung stabil gehalten werden.

Wer von der Firma ein Fahrrad gestellt bekommt, muss dafür in der Regel auf einen Teil seines Bruttolohns verzichten. Und das ist noch nicht alles. Echte Diensträder indes sind eher selten.

Rund 7,7 Millionen Menschen – knapp jeder fünfte Arbeitnehmer – verdienten im vergangenen Jahr weniger als 15 Euro brutto pro Stunde. Besonders betroffen zeigt sich das Gastgewerbe, in dem über 1,1 Millionen Beschäftigte unter dieser Marke liegen.

Die vierte Premier Inn-Schlafstudie offenbart eine deutliche Zunahme von Einschlafproblemen bei Männern und ein wachsendes Nord-Süd-Gefälle bei der nächtlichen Ruhezeit der Deutschen.

Zehntausende Urlauber können nicht zur Arbeit, weil sie im Nahen Osten noch auf eine Gelegenheit zur Rückreise warten. Bezahlt werden Sie nicht. Gibt es wenigstens staatliche Unterstützung?