Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit zu Beginn der Probezeit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Darauf macht die Arbeitskammer des Saarlandes aufmerksam.

Wer also direkt zu Beginn eines neuen Jobs etwa für eine Woche erkrankt, bekommt unter Umständen nicht den vollen Lohn für den Monat - sofern im Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist.

Wie die Arbeitskammer erklärt, soll diese Regelungen auch dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dienen. Der Gedanke dahinter: Dem Arbeitgeber entstehen weniger Kosten. Somit hat er weniger Gründe, neue Beschäftigte in der Probezeit zu kündigen.

Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen

Wer gesetzlich krankenversichert ist, könne für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit aber Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen. Dazu müssen Beschäftigte den gelben Schein spätestens innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse einreichen.

Laut Arbeitskammer fällt das Krankengeld allerdings geringer aus. Es beträgt 70 Prozent vom regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelt, höchstens 90 Prozent vom Nettoarbeitsentgelt.

Erkranken Beschäftigte nach vier Wochen Probezeit, steht ihnen eine Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen zu. Daran schließt sich gegebenenfalls der Bezug von Krankengeld durch die gesetzliche Krankenversicherung an. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.

McDonald's Deutschland hat die Ergebnisse der fünften Ausbildungsstudie veröffentlicht. Diese offenbaren eine zunehmende Verunsicherung und eine skeptische Haltung bezüglich der gesellschaftlichen Durchlässigkeit und der Wirkung von Leistung.

Viele Beschäftigte winken bei Weiterbildungen ab – weil sie weder mehr Gehalt noch Aufstiegschancen erwarten. Experten sehen darin eine Bürde für die Wirtschaftskraft - und wollen Hürden abbauen.

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.

Jedes zwölfte Unternehmen in Deutschland fürchtet nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts akut um die eigene Existenz. Als größte Gefahr sehen die Unternehmen demnach branchenübergreifend Auftragsmangel, der finanzielle Engpässe nach sich zieht.

Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung - jetzt muss es schnell gehen. Doch auf Angebote im Netz sollte man sich nicht ungeprüft einlassen, zeigt ein Urteil. Die Folgen können erheblich sein.

Sind Schnee, Schneematsch oder Glätte vorhergesagt, wird der Arbeitsweg unter Umständen zur Geduldsprobe. Aber was passiert, wenn Beschäftigte zu spät zur Arbeit kommen?