Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit zu Beginn der Probezeit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Darauf macht die Arbeitskammer des Saarlandes aufmerksam.

Wer also direkt zu Beginn eines neuen Jobs etwa für eine Woche erkrankt, bekommt unter Umständen nicht den vollen Lohn für den Monat - sofern im Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist.

Wie die Arbeitskammer erklärt, soll diese Regelungen auch dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dienen. Der Gedanke dahinter: Dem Arbeitgeber entstehen weniger Kosten. Somit hat er weniger Gründe, neue Beschäftigte in der Probezeit zu kündigen.

Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen

Wer gesetzlich krankenversichert ist, könne für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit aber Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen. Dazu müssen Beschäftigte den gelben Schein spätestens innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse einreichen.

Laut Arbeitskammer fällt das Krankengeld allerdings geringer aus. Es beträgt 70 Prozent vom regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelt, höchstens 90 Prozent vom Nettoarbeitsentgelt.

Erkranken Beschäftigte nach vier Wochen Probezeit, steht ihnen eine Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen zu. Daran schließt sich gegebenenfalls der Bezug von Krankengeld durch die gesetzliche Krankenversicherung an. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.