Kein Arbeitslosengeld: Eigenkündigung muss begründet werden

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer selbst kündigt, bekommt von der Arbeitsagentur eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Es sei denn, man kann einen wichtigen Grund angeben. Dabei reicht es aber nicht, sich auf eine Verschwiegenheitserklärung mit dem ehemaligen Arbeitgeber zu berufen. Das zeigt eine Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart (Az.: S 21 AL 4798/19), über die der Bund-Verlag informiert.

Gründe für Kündigung vertraulich

Der Fall sah so aus: Ein Arbeitnehmer kündigte sein Arbeitsverhältnis, meldete sich arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld. Er begründete seine Kündigung damit, dass er sich nicht mehr mit seinem Arbeitgeber habe identifizieren können. Wegen einer Geheimhaltungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber könne er aber keine Details angeben. Für die Arbeitsagentur jedoch zählte das nicht als wichtiger Grund, sie verhängte eine Sperrzeit von 12 Wochen.

Für das Gericht war die Entscheidung der Arbeitsagentur nachvollziehbar. Üblicherweise muss die Agentur beweisen, warum kein wichtiger Grund vorliegt. Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn die Umstände, die für den wichtigen Grund sprechen, im Verantwortungsbereich der arbeitslosen Person liegen. Im Sozialgesetzbuch III (Paragraf 159 Abs. 1 Satz 3) ist festgelegt, dass die Beweislast dann beim Arbeitslosen liegt.

Das sah das Sozialgericht in dem verhandelten Fall gegeben. Anhand der allgemein gehaltenen Angaben des Klägers war es nicht davon überzeugt, dass ein wichtiger Grund für die Kündigung vorlag.

Geheimhaltungsvereinbarung mit Folgen

Wer eine Geheimhaltungsvereinbarung mit einem Arbeitgeber eingeht, muss vorab abwägen, welche Folgen das haben kann. Darunter fällt auch die Tatsache, dass die Vereinbarung den Nachweis eines wichtigen Grundes für die Kündigung unmöglich machen kann.

Die Beweislast könne ein Versicherter nicht durch eine freiwillig eingegangene Vertraulichkeitsvereinbarung auf die Arbeitsagentur und demnach auf die Versichertengemeinschaft umkehren, befand das Gericht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Doch Arbeitgeber dürfen Mehrarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Was bei Anordnung, Vergütung, Dokumentation und Arbeitszeit gilt.

Wer im Job neues Wissen oder neue Fähigkeiten benötigt, bekommt oft eine Fortbildung dafür. Findet diese auch während der Arbeitszeit statt, liegt es nahe, dass der Arbeitgeber die Kosten dafür trägt. Doch ist das wirklich so?

Fast jeder zweite Selbstständige in Europa verzichtet auf Lohn, um unabhängig zu bleiben. Was steckt hinter dem Stolz, auf Kredite zu verzichten – und welche Ängste spielen eine Rolle?

Ein Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Um den zu erschüttern, braucht ein Arbeitgeber deutliche Indizien. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.