Keine Nachgewährung von Urlaubstagen nach Quarantäne

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer wegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne musste, hat laut Gerichtsurteil keinen Anspruch auf eine Nachgewährung von Urlaubstagen. Das entschied das Arbeitsgericht Bonn.

Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, der Urlaub vom 30. November bis 12. Dezember 2020 genehmigt worden war, die aber auf Behörden-Anordnung vom 27. November bis 7. Dezember wegen ihrer Infektion in Quarantäne musste. Eine Krankschreibung lag für diese Tage nicht vor. Die Frau verlangte von ihrem Arbeitgeber eine nachträgliche Gewährung von fünf Urlaubstagen - und scheiterte damit vor Gericht.

Während eines Urlaubs müsse mit ärztlichem Attest nachgewiesen werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorlag, damit diese Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden, erläuterte das Gericht. Die Klägerin habe eine Arbeitsunfähigkeit aber nicht durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen.

Eine behördliche Quarantäne-Anordnung sei nicht dasselbe wie das Attest eines Arztes. Es liege kein «mit einer Arbeitsunfähigkeit vergleichbarer Sachverhalt vor». Das Gericht stellte zugleich klar: «Eine Erkrankung mit dem Coronavirus führt nicht zwingend und unmittelbar zu einer Arbeitsunfähigkeit.»

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.

Das Gastgewerbe gehört weiterhin zu den Branchen mit einer überdurchschnittlich hohen Insolvenzquote in Deutschland. Laut Destatis lag die Zahl der Insolvenzen im Februar 2026 deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt.

Die Finanzierung von Urlaubsreisen stellt für einen Teil der Bevölkerung eine Herausforderung dar. Wie aus einer aktuellen Erhebung hervorgeht, schränken finanzielle Engpässe die Reiseplanungen für zahlreiche Bürger ein, obwohl das grundsätzliche Interesse weiterhin besteht.

Eine Umfrage zeigt, dass viele Urlauber nicht auf die Kosten medizinischer Notfälle im Ausland vorbereitet sind. Viele Reisende müssen Arztrechnungen vor Ort per Vorkasse begleichen, verfügen jedoch über keine ausreichenden Rücklagen.

Sogenannte Mikroaggressionen wirken oft harmlos, können aber das Selbstvertrauen und die Energie von Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen. Was hilft, um sich im Arbeitsalltag davon abzugrenzen?

Destatis meldet für März 2026 sinkende reale Umsätze im Gastgewerbe. Der DATEV Mittelstandsindex weist dagegen für April nominale Zuwächse aus, insbesondere im Gastgewerbe.

Mobile Zahlungen mit Smartphone oder Smartwatch werden in Deutschland häufiger genutzt. Das zeigt eine aktuelle Studie des EHI Retail Institute zu Bezahlverfahren im Handel und im Online-Geschäft.