Kind muss in Quarantäne: Dürfen Eltern zu Hause bleiben?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Schule hat in allen Bundesländern wieder begonnen, Kindergärten und Kitas sind wieder offen. Gibt es dort einen Corona-Verdacht oder einen bestätigten Corona-Fall, so muss meist die ganze Einrichtung oder zumindest eine ganze Klasse oder Gruppe übergangsweise in Quarantäne. Dürfen berufstätige Eltern in diesem Fall zur Betreuung des Nachwuchses einfach zu Hause bleiben?

«Wenn ein Kind in Quarantäne kommt, handelt es sich nicht um einen Krankheitsfall», stellt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh, klar.

In einem solchen Fall greift laut Schipp aber der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Der besagt, dass Arbeitnehmer, die aus einem Grund, für den sie selbst nichts können, vorübergehend nicht zur Arbeit kommen können, trotzdem weiterhin Lohn bekommen. Insbesondere bei kleinen Kindern sei davon auszugehen, dass dann eine Betreuung notwendig ist, sagt der Fachanwalt.

Konkret bedeutet das: Schließt der Kindergarten kurzfristig wegen eines Coronafalls, müssen Arbeitgeber den Eltern, die dann ihr Kind betreuen müssen, weiter Lohn zahlen. «Die entscheidende Frage ist aber: wie lange?», so Schipp. Wenn das Kind nicht selbst krank ist, könne diese Norm nicht endlos lange gelten. Auch von einem gängigen Zeitraum von 14 Tagen Quarantäne könne man eher nicht ausgehen.

Eine pauschale Zeitangabe gäbe es aber nicht, da es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, so Schipp.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Doch Arbeitgeber dürfen Mehrarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Was bei Anordnung, Vergütung, Dokumentation und Arbeitszeit gilt.

Wer im Job neues Wissen oder neue Fähigkeiten benötigt, bekommt oft eine Fortbildung dafür. Findet diese auch während der Arbeitszeit statt, liegt es nahe, dass der Arbeitgeber die Kosten dafür trägt. Doch ist das wirklich so?

Fast jeder zweite Selbstständige in Europa verzichtet auf Lohn, um unabhängig zu bleiben. Was steckt hinter dem Stolz, auf Kredite zu verzichten – und welche Ängste spielen eine Rolle?

Ein Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Um den zu erschüttern, braucht ein Arbeitgeber deutliche Indizien. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.