Kochboxenversender Hellofresh kappt Gewinnziel - Aktien brechen ein

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Aktien des Kochboxenversenders Hellofresh sind am Donnerstag nach einem gekappten Gewinnziel eingebrochen. Am Morgen sackte der Kurs um 19 Prozent und damit auf den tiefsten Stand seit März. Hellofresh hatte die Kürzungen an den Zielen für den Umsatz und den operativen Gewinn am Mittwochabend auch mit unerwarteten Problemen im wichtigsten Einzelmarkt USA begründet. Ein Händler sagte, dass die Glaubwürdigkeit des Kochboxenversenders nun ein Problem sei. Denn schließlich seien die Ziele erst vor drei Wochen bei der Vorlage von Quartalszahlen bestätigt worden.

Deutlicher wird der Wertverlust für Anleger, die das Papier seit einem Jahr im Depot halten. Sie müssen mit rund 37 Prozent weniger zurechtkommen. Wer vor zwei Jahren eine Hellofresh-Aktie gekauft und seitdem daran festgehalten hat, hat mittlerweile über 80 Prozent verloren. Damals hatten die Scheine aber auch außerordentlich von Effekten aus der Corona-Pandemie profitiert.

Das im MDax gelistete Unternehmen hatte am Mittwochabend mitgeteilt, dass sowohl Umsatz als auch operativer Gewinn kleiner ausfallen dürften als bisher erwartet. Der Konzernumsatz werde währungsbereinigt lediglich um zwei bis fünf Prozent statt um bis zu acht Prozent steigen. Der um Sondereffekte bereinigte Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (bereinigtes Ebitda) dürfte jetzt nur 430 Millionen bis 470 Millionen Euro erreichen. Bisher hatte das Management 470 Millionen bis 540 Millionen in Aussicht gestellt.

Die Probleme sollen nach Unternehmensangaben nur temporärer Natur sein und nicht bis ins neue Jahr andauern. Der Konzern begründete die Entwicklung mit überraschend geringen Neukundenzahlen. Zudem zieht sich in Arizona das Hochfahren der neuen Produktionsstätte in die Länge. Und in Illinois dauerte die geplante Wartung einer Produktionsstätte länger als angenommen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?