Können Mitarbeiter Beförderungen ablehnen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eigentlich erfreulich: Der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte möchte einen befördern. Es winken mehr Gehalt, mehr Verantwortung, ein Schritt nach oben auf der Karriereleiter und neue Aufgaben. Doch was, wenn man seine derzeitige Position gerne mag - und gar keine andere haben will? Kann man eine Beförderung dann ablehnen?

«Ja, das geht selbstverständlich», sagt André Niedostadek, Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule Harz. Zwar haben Arbeitgeber ein sogenanntes Weisungs- oder Direktionsrecht. Dieses ist in Paragraf 106 der Gewerbeordnung festgelegt und berechtigt sie dazu, einseitig Vorgaben zu machen, was, wo oder wann zu arbeiten ist. «Das gilt aber nur, sofern dazu nicht an anderer Stelle, insbesondere im Arbeitsvertrag, bereits etwas geregelt ist».

Und hier liegt der Knackpunkt: «Im Arbeitsvertrag ist ja die eigentliche Tätigkeit bereits festgelegt», so Niedostadek. Einem Beschäftigten einseitig höherwertige Aufgaben zuzuweisen, sei vom Weisungsrecht dann nicht gedeckt. «Dazu braucht es schon zwei, die mitspielen.»

Keine rechtlichen Nachteile

Wer also nicht befördert werden will, kann schlicht und einfach «Nein danke» sagen. Denn rechtlich gesehen sind mit der Ablehnung einer Beförderung keine Nachteile verbunden.

Niedostadek rät dennoch, es nicht bei einer solchen knappen Antwort bewenden zu lassen: «Immerhin hat man ja ein Angebot bekommen. Und der Arbeitgeber hatte sicherlich eine positive Rückmeldung erwartet. Da ist es doch nur fair, sich dazu auszutauschen.» Zumal ein Nein ja nicht in Stein gemeißelt sein müsse. «Vielleicht passt es ja zu einem anderen Zeitpunkt?»

Besser also: In Ruhe einen Gesprächstermin mit dem Vorgesetzten vereinbaren und sich für das Angebot bedanken. «Bringen Sie gegebenenfalls auch zum Ausdruck, dass Sie sich darüber gefreut haben und die Beförderung zu schätzen wissen», empfiehlt Niedostadek.

Sinnvoll außerdem: Bieten Sie eine kurze Begründung für Ihr Nein. «Dieser Punkt kann etwas heikel sein», gibt der Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht zu bedenken. Schließlich müsse man sich selbst fragen, wie weit man sich dem Arbeitgeber gegenüber öffnen möchte - und eine passende Formulierung finden. Niedostadek rät, diese so zu wählen, dass man selbst nicht in einem schlechten Licht steht. «Das funktioniert am besten, wenn man die Begründung positiv und nicht negativ formuliert.»

Statt einem «Sorry, aber ich traue mir das einfach nicht zu», sagt man also vielleicht besser: «Gerade mit den aktuellen Aufgaben kann ich wirklich am besten etwas für das Unternehmen leisten», so Niedostadek. «Gehen Sie mit etwas Fingerspitzengefühl vor.» (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Während der Hitzewelle Ende Juni 2026 stieg der Absatz von Wasser, Speiseeis und Erfrischungsgetränken deutlich an. Das Statistische Bundesamt meldet für mehrere Warengruppen die höchsten Verkaufszahlen seit Anfang 2023. Der Absatz von alkoholfreiem Bier lag 38 Prozent über dem Vergleichswert.

Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Juli auf 86,6 Punkte gestiegen. Im Dienstleistungssektor verbesserte sich unter anderem die Stimmung der Reiseveranstalter, während auch Handel, Industrie und Bau positivere Erwartungen meldeten.