Kohlendioxidkosten: Wie Gastgeber Geld zurückholen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz  (CO₂KostAufG) hat das Ziel, die entstandenen CO₂-Kosten durch die Nutzung von fossilen Energieträgern gerecht zwischen Vermieter und Mieter aufzuteilen. Damit Vermieter einen Anreiz haben, in eine wesentliche energetische Verbesserung ihrer Gebäude zu investieren, ist im Gesetz geregelt, dass der Verpächter bei einem besseren energetischen Zustand und weniger CO₂-Ausstoß geringere Kosten tragen muss. Die Art der Kostenaufteilung unterscheidet sich in Abhängigkeit davon, ob es sich bei der Immobilie um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude handelt. Die Aufteilung der CO₂-Kosten ist Teil der jährlichen Heizkostenabrechnung. (Quelle: BMWK)

Aktuell gilt, dass die CO₂-Kosten bei Nichtwohngebäuden, also Gebäuden, die nicht überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen sind.

Der Energielieferant für Gas, Öl, etc. für die Heizenergie sind verpflichtet, auf den Rechnungen den Anteil für CO₂-Kosten gesondert auszuweisen. Der hälftige Betrag kann gegenüber dem Verpächter geltend gemacht werden.

Zu beachten ist, dass bis Ende 2025 auch für Nichtwohngebäude ein Stufenmodell für die Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter eingeführt werden soll, auch hier gilt, dass der Vermieter bei einem besseren energetischen Zustand und wenig CO₂-Ausstoß geringere Kosten tragen muss. 


 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.

Das Gastgewerbe gehört weiterhin zu den Branchen mit einer überdurchschnittlich hohen Insolvenzquote in Deutschland. Laut Destatis lag die Zahl der Insolvenzen im Februar 2026 deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt.

Die Finanzierung von Urlaubsreisen stellt für einen Teil der Bevölkerung eine Herausforderung dar. Wie aus einer aktuellen Erhebung hervorgeht, schränken finanzielle Engpässe die Reiseplanungen für zahlreiche Bürger ein, obwohl das grundsätzliche Interesse weiterhin besteht.

Eine Umfrage zeigt, dass viele Urlauber nicht auf die Kosten medizinischer Notfälle im Ausland vorbereitet sind. Viele Reisende müssen Arztrechnungen vor Ort per Vorkasse begleichen, verfügen jedoch über keine ausreichenden Rücklagen.

Sogenannte Mikroaggressionen wirken oft harmlos, können aber das Selbstvertrauen und die Energie von Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen. Was hilft, um sich im Arbeitsalltag davon abzugrenzen?

Destatis meldet für März 2026 sinkende reale Umsätze im Gastgewerbe. Der DATEV Mittelstandsindex weist dagegen für April nominale Zuwächse aus, insbesondere im Gastgewerbe.

Mobile Zahlungen mit Smartphone oder Smartwatch werden in Deutschland häufiger genutzt. Das zeigt eine aktuelle Studie des EHI Retail Institute zu Bezahlverfahren im Handel und im Online-Geschäft.