Kollegen auf Toilette eingesperrt - Fristlose Kündigung

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Sperrt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen absichtlich für längere Zeit in der Toilette ein, kann ihm fristlos gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg laut Mitteilung vom Mittwoch entschieden und die Kündigungsschutzklage eines Lageristen abgewiesen.

Der Mann hatte den Angaben zufolge zuvor öfter Streit mit seinem Kollegen. Als dieser auf der Toilette war, habe der Kläger ein Papierblatt unter der Tür hindurch geschoben, mit einem Gegenstand den innen steckenden Schlüssel aus dem Schloss auf das Blatt gestoßen und ihn so herausgezogen. Der Kläger habe seinen Kollegen nicht heraus gelassen, bis dieser schließlich die Tür eintrat. (AZ: 5 Ca 1397/20)

Der Arbeitgeber habe dem Mann daraufhin zurecht fristlos gekündigt, urteilten die Richter. Indem der Kläger seinem Kollegen «durch einen alten Trick» den Schlüssel wegnahm, habe er ihn zumindest zeitweise seiner Freiheit beraubt. Dies stelle eine ganz erhebliche Pflichtverletzung dar.

Zudem sei durch das Verhalten des Klägers die Toilettentür, also das Eigentum der Beklagten, beschädigt worden. Eine vorherige Abmahnung sei in diesem Fall nicht erforderlich gewesen. Auch eine Weiterbeschäftigung des Klägers bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)


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