Krank wegen entzündetem Tattoo - kein Lohn

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer arbeitsunfähig wird, für den gibt es erst einmal die Entgeltfortzahlung. Doch nicht immer wird das Gehalt im Krankheitsfall weiter bezahlt: Bekommt man eine Infektion, nachdem man sich ein Tattoo stechen ließ, kann der Arbeitgeber die Fortzahlung verweigern. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor, auf das der Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann verweist.

Im konkreten Fall hat sich eine Pflegehilfskraft ein Tattoo auf den Arm stechen lassen, das sich daraufhin entzündet hat. Trotz ihrer Krankschreibung weigerte sich der Arbeitgeber, ihr Gehalt fortzuzahlen. Es handele sich nicht um ein normales Krankheitsrisiko und die Infektion sei selbst verschuldet.

Risiken und Nebenwirkungen sollten bedacht werden

Der Annahme stimmte das Gericht in Kiel zu. Das Entgeltfortzahlungsgesetz besagt, dass es keinen Anspruch auf die Fortzahlung gibt, wenn Arbeitnehmer gegen das eigene Gesundheitsinteresse handeln. Beim Tätowieren gebe es eine etwa fünf Prozent hohe Wahrscheinlichkeit einer Entzündung.

Diese Chance ist laut dem Gericht nicht vernachlässigbar: Ihr Verhalten wird als grober Verstoß gegen das eigene Gesundheitsinteresse gewertet. Die Infektion war demnach keine außergewöhnliche oder fernliegende Komplikation und das Verweigern der Fortzahlung somit berechtigt. (Az.: 5 Sa 284 a/24) (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Dass simple Passwörter nicht sicher sind, hat wohl fast jeder schon einmal gehört - hält aber viele nicht davon ab, leichtsinnige Zugangsdaten zu verwenden. Eine Auswertung - und wie es besser geht.

Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hat branchenübergreifend Auswirkungen, trifft jedoch das Gastgewerbe in besonderem Maße. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist fast jeder zweite Arbeitsplatz in dieser Branche von der neuen Lohnuntergrenze betroffen.

Der aktuelle DATEV Mittelstandsindex belegt eine weiterhin schwierige Lage für mittelständische Betriebe. Während die Umsätze im Dezember erneut sanken und das Weihnachtsgeschäft im Handel schwach ausfiel, setzt sich insbesondere in der Gastronomie der personelle Rückbau fort.

Der Umgang mit Alkohol verändert sich in Deutschland. Viele verzichten einer Umfrage zufolge inzwischen ganz oder teilweise darauf, vor allem Jüngere.

Filmen verboten? Mitnichten. Unter Umständen dürfen Arbeitgeber Kameras am Arbeitsplatz installieren - sogar verdecktes Filmen kann erlaubt sein. Dafür braucht es in Deutschland aber sehr gute Gründe.

Trotz einer kurzfristigen Belebung im Herbst bleibt die wirtschaftliche Bilanz des deutschen Gastgewerbes im Vorjahresvergleich negativ. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die preisbereinigten Erlöse im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, während die nominalen Umsätze aufgrund der Teuerung gestiegen sind.

Wegen der Wirtschaftsflaute erhalten kleine und mittlere Firmen immer schwieriger Kredite, denn Banken schauen genauer hin. Die Förderbank KfW verzeichnet Rekorde. Den Einzelhandel trifft es besonders.

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Sie wohlwollend zu bewerten. Was das bedeutet.

Mit Freude eine sinnvolle Arbeit machen - dieses Ziel steht für viele Menschen nicht mehr an erster Stelle. Laut einer Umfrage wollen vor allem junge Leute das Leben genießen - ohne sich abzuplacken.