Kündigung durch Arbeitgeber nach Kündigung des Arbeitnehmers

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Manche Arbeitsstellen lassen sich nur schlecht nachbesetzen – etwa, weil Fachkräfte schwer zu bekommen sind. Wer solch eine Stelle kündigen möchte und sich seinem Arbeitgeber verbunden fühlt, informiert ihn unter Umständen frühzeitig über den geplanten Wechsel und reicht die Kündigung mit Vorlauf ein. Doch kann der Arbeitgeber mit einer eigenen Kündigung kontern und den Arbeitnehmer schon früher auf die Straße setzen?

Im Prinzip schon. «Beide Kündigungen sind voneinander unabhängig», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Auch wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin bereits gekündigt hat, könne der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einer eigenen Kündigung früher beenden.

Es gibt aber Einschränkungen. So muss die Kündigung wirksam sein. Der Arbeitgeber muss laut Bredereck dazu die Kündigungsfrist einhalten und die Regelungen aus dem Kündigungsschutzgesetz beachten.

Fristlose Kündigung bei Pflichtverstoß

So reicht der «Abkehrwille» als Kündigungsgrund seitens des Arbeitgebers allein nicht aus, urteilte das Arbeitsgericht Siegburg (Az.: 3 Ca 500/19) im Sommer 2019. Unter Abkehrwille wird die Tatsache verstanden, dass ein Arbeitnehmer mit seiner Kündigung signalisiert hat, dass er das Unternehmen verlassen will.

Auch eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers kann laut Bredereck möglich sein. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nach Ausspruch der eigenen Kündigung einen schwerwiegenden Pflichtverstoß begeht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Glücksspiel ist Teil des Alltags in vielen europäischen Ländern, nur die Regeln unterscheiden sich erheblich. Deutschland hat mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 einen Rahmen geschaffen, der Ordnung verspricht und gleichzeitig Diskussionen befeuert. Zu streng nach Meinung der einen, zu zaghaft im Vollzug nach Meinung der anderen.

Die saisonübliche Belebung des Arbeitsmarktes im September 2025 ist verhalten ausgefallen. Die Zahl der Arbeitslosen sank zwar, doch im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine deutliche Steigerung.

Der Tourismusboom in Brandenburg hat sich in den ersten sieben Monaten dieses Jahres etwas abgeschwächt. Wirtschaftsminister Keller sagte zu, die Rahmenbedingungen zu verbessern, indem zum Beispiel unnötige bürokratische Belastungen abgebaut würden.

Ein krankes Kind braucht Betreuung. Für berufstätige Eltern heißt das: Sie können nicht arbeiten. Doch wie lange dürfen sie fehlen? Und wer zahlt dann den Lohn? Was man dazu wissen muss.

Die Aral-Kaffeestudie 2025 liefert Daten zu aktuellen Kaffeetrends in Deutschland. Die Analyse zeigt, dass Coffee To Go weiterhin ein starker Wettbewerbsfaktor ist und die Geschwindigkeit der Zubereitung sowie die Kaffeequalität für Konsumenten entscheidend sind.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat ihr Seminarprogramm für 2026 vorgestellt. Das Angebot richtet sich an Mitgliedsbetriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern und konzentriert sich auf die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Schulungen sollen dabei helfen, Betriebe sicherer zu gestalten und Unfälle zu vermeiden.

In deutschen Büros hat sich das Homeoffice etabliert, doch die Arbeitsweise verändert sich. Während der Anteil derer, die zumindest gelegentlich von zu Hause aus arbeiten, stabil bleibt, sinkt die Zahl der reinen Homeoffice-Tage.

Vor allem in der Logistik läuft es schlecht: Das Ifo-Institut befragt regelmäßig Unternehmen nach ihrer aktuellen Lage. Diesmal fielen die Antworten überraschend negativ aus.

Welche Biermarken dominieren die Google-Suche in Deutschland? Eine neue Studie enthüllt, wie regionale Traditionen über Marketingbudgets triumphieren und warum eine bayerische Traditionsmarke überraschend auch in Berlin die meistgesuchte ist.

Vor einem Jahr mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun gehen bei immer mehr Unternehmen die entsprechenden Bescheide ein.