Kündigung hindert nicht an Kandidatur für Betriebsrat

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln. Das zeigt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Nürnberg (Az.: 9 BVGa 3/26), auf die die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. 

In dem konkreten Fall war die Antragstellerin Mitglied im amtierenden Betriebsrat, als die Arbeitgeberin ihr fristlos kündigte und ihr den Zugang zum Betriebsgelände sowie zu den betrieblichen Kommunikationsmitteln entzog. Die Gekündigte erhob daraufhin Kündigungsschutzklage – und kandidierte gleichzeitig bei der anstehenden Betriebsratswahl als Spitzenkandidatin einer Vorschlagsliste. 

Per einstweiliger Verfügung beantragte sie, bis zum Wahltag Zugang zum Betrieb und zu den elektronischen Kommunikationssystemen zu erhalten. Sie argumentierte, dass ohne diese Möglichkeiten eine effektive Wahlwerbung nicht möglich sei. 

Zutritt wird genehmigt - aber zeitlich begrenzt

Das Arbeitsgericht gab dem Antrag teilweise statt. Der gekündigten Betriebsrätin musste bis zum Wahltag Zugang zum Betriebsgelände gewährt werden, um mit den Beschäftigten in Kontakt treten und Werbung für ihre Kandidatur machen zu können. Allerdings war dieser Zutritt begrenzt auf Werktage zwischen 11 Uhr und 14 Uhr. Einen Anspruch auf Zugang zu den Kommunikationssystemen des Betriebs sah das Gericht jedoch nicht. 

In seiner Begründung verwies das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der ein gekündigter Arbeitnehmer so lange wählbar bleibt, wie eine Kündigungsschutzklage anhängig ist. Daraus ergebe sich auch der Anspruch, das passive Wahlrecht ausüben zu können. Der Verweis auf externe Kommunikationswege reicht hier nicht aus. 

Die zeitliche Begrenzung des Zutritts dient hier einem Ausgleich zwischen den Interessen der Antragstellerin und dem Hausrecht der Arbeitgeberin. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.