Kündigung: Wann Arbeitgeber im Urlaub Kontakt aufnehmen müssen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitgeber müssen auch während eines längeren Urlaubs eines Arbeitnehmers aktiv werden, wenn sie eine außerordentliche Kündigung wegen eines Verdachts aussprechen wollen. Das zeigt ein Urteil des des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, über das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert.

Der Entscheidung zufolge darf der Arbeitgeber die Zwei-Wochen-Frist für eine fristlose Kündigung nicht durch bloßes Abwarten verstreichen lassen. Er müsse den Arbeitnehmer bereits während des laufenden Urlaubs zur Stellungnahme auffordern. Andernfalls kann eine fristlose Kündigung unwirksam sein.

Der Fall: Frist versäumt, Kündigung unwirksam

In dem Fall wurde ein tariflich ordentlich unkündbarer Mitarbeiter von einem Kollegen der sexuellen Belästigung beschuldigt. Der Arbeitgeber wartete aber fast einen Monat ab, da der Mitarbeiter im Urlaub war. Erst nach der Rückkehr erfolgte eine Anhörung, daraufhin die außerordentliche Kündigung.

Das Landesarbeitsgericht entschied jedoch, dass die Kündigung unwirksam sei, da die Zwei-Wochen-Frist versäumt wurde. Es sei dem Arbeitgeber zuzumuten und sogar geboten gewesen, bereits während des Urlaubs Kontakt aufzunehmen, um eine fristgerechte Anhörung sicherzustellen.

Arbeitgeber muss Arbeitnehmer auch im Urlaub kontaktieren

Zieht ein Arbeitgeber eine Kündigung ernsthaft in Erwägung, müsse er auch während des Urlaubs eines Arbeitnehmers innerhalb einer Woche ab Kenntnis der Vorwürfe eine Anhörung versuchen. Die Zwei-Wochen-Frist könne nicht durch längeres Warten überbrückt werden. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) wurde zugelassen.

Wie die Arbeitgsgemeinschaft Arbeitsrecht erklärt, führt die Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) fort. Danach könne unter bestimmten Umständen bei krankheitsbedingter Abwesenheit eine Kontaktaufnahme zum Arbeitnehmer erforderlich sein. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der europäische Dachverband des Gastgewerbes, HOTREC, hat eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen der Besteuerung auf den Gastgewerbesektor in den 27 EU-Mitgliedsstaaten analysiert. Die Untersuchung stellt fest, dass selbst scheinbar geringfügige Mehrwertsteueränderungen erhebliche wirtschaftliche Verluste in der Branche auslösen können.

Die zehnte Ausgabe des Ernährungsreports beleuchtet die Prioritäten der deutschen Bevölkerung beim Essen. Während Geschmack und Gesundheit unangefochten an der Spitze stehen, gewinnen Kriterien wie Preis, schnelle Zubereitung, Tierwohl und Regionalität deutlich an Bedeutung. Der tägliche Fleischkonsum sinkt, die Wahrnehmung des Nutri-Scores steigt stark an.

Im dritten Quartal dieses Jahres sind die Bruttolöhne in Deutschland erneut stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich eine Reallohnsteigerung um rund 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist der höchste Zuwachs im laufenden Jahr.

Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Anhebung der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2026 vor, die für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Sachbezügen an Arbeitnehmer relevant sind.

Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?

Eine aktuelle Analyse der DATEV zeigt, dass die Löhne und Gehälter in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seit 2022 deutlich gestiegen sind. Die Zuwachsraten liegen demnach nominal weiterhin über der Inflation. Dem Lohnwachstum der breiten Masse steht ein unterdurchschnittliches Wachstum bei den Gehältern von Geschäftsführern gegenüber.

Wie sind die Aussichten für die Beschäftigung in Deutschland? Während das Barometer des Ifo-Instituts schlecht ausfällt, sieht es beim IAB besser aus. Das könnte daran liegen, wer gefragt wurde.

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.