Kündigung: Was passiert mit dem 13. Gehalt?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Den ein oder anderen Arbeitnehmer dürfte es in den kommenden Wochen beim Blick auf den Kontoauszug freuen: das 13. Gehalt, das manche Unternehmen ihren Mitarbeitern zum Ende des Jahres hin auszahlen. Doch wann hat man eigentlich Anspruch darauf?

Zunächst einmal: Einen gesetzlichen Anspruch auf das 13. Gehalt gibt es nicht. Ein Zahlungsanspruch kann sich aber aus Arbeits-, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ergeben, erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes in deren Zeitschrift «AK-Konkret» (Ausgabe 5/23). Möglich ist das auch auf Grund betrieblicher Übung - zum Beispiel bei einer dreimaligen vorbehaltlosen Zahlung in Folge zum Jahresende.

Ist ein 13. Gehalt vereinbart, bekommt man das auch, wenn man gar nicht das ganze Jahr im Unternehmen gearbeitet hat. In dem Fall muss das 13. Monatsgehalt grundsätzlich anteilig gewährt werden. Das gilt sowohl, wenn man vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheidet, wie auch, wenn man erst im Laufe des Jahres dort angefangen hat.

Zurückzahlen muss man das 13. Gehalt übrigens nicht, wenn man nach der Auszahlung kündigt - oder wenn der Arbeitgeber unzufrieden mit der eigenen Leistung ist. «Das 13. Monatsgehalt stellt einen echten Gehaltsbestandteil für erbrachte Arbeitsleistung dar und ist Teil des Jahreseinkommens», erklärt Anke Marx. «Somit kann es grundsätzlich nicht an Bedingungen geknüpft und auch nicht zurückgefordert werden.»


 

 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vor einem Jahr mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun gehen bei immer mehr Unternehmen die entsprechenden Bescheide ein.

Ein neuer Tarif der GEMA und der Bundesvereinigung der Musikveranstalter senkt die Musikgebühren für Weihnachtsmärkte um 35 Prozent. Was steckt hinter der Vereinbarung, wer profitiert davon und wie soll die Zukunft der musikalischen Gestaltung von Märkten aussehen?

Das diesjährige Oktoberfest in München hat der lokalen Wirtschaft bereits am ersten Wochenende einen deutlichen Aufschwung beschert. Besonders stark profitierte der Einzelhandel.

Die Ergebnisse der jüngsten HDI Berufe-Studie zeichnen ein klares Bild der aktuellen Arbeitswelt: Deutschlands Berufstätige streben nach mehr Sicherheit und einer besseren Work-Life-Balance. Fast die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten möchte ihre Arbeitszeit reduzieren, während der öffentliche Dienst gegenüber der Privatwirtschaft an Attraktivität gewinnt.

Der Ausschuss für Arbeitsstätten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat eine neue Arbeitsstättenregel mit dem Titel „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“ herausgegeben. Diese ASR wird von nun an für die Gastronomiebranche besonders in der Außengastronomie relevant sei.

Ein neuer Branchenvergleich von SumUp offenbart, welche deutschen Wirtschaftszweige die beste Work-Life-Balance bieten. Für das Gastgewerbe sind die Ergebnisse wenig schmeichelhaft: Die Branche landet auf dem letzten Platz des Rankings.

Der aktuelle DAK-Gesundheitsreport zeigt, dass junge Beschäftigte unter Generationenkonflikten leiden. Hotellerie und Gastronomie stehen vor der Herausforderung, ein gesundes Miteinander zu fördern und die Arbeitszufriedenheit zu steigern.

Das deutsche Gastgewerbe verzeichnete im Juli 2025 einen leichten Umsatzanstieg im Vergleich zum Vormonat, doch der Jahresvergleich offenbart weiterhin deutliche Schwierigkeiten. Nach vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes sank der reale Umsatz, also preisbereinigt, um 3,7 Prozent gegenüber dem Juli 2024.

Ob im Büro, im Geschäft, in der Werkstatt oder auf der Baustelle, an Arbeitsplätzen aller Art kommen elektrische Geräte zum Einsatz. Tatsächlich geht es ohne sie oft gar nicht. Und trotzdem bergen sie auch Risiken. Wie stellt man also sicher, dass diese elektrischen Geräte einwandfrei funktionieren und gleichzeitig auch noch sicher sind?

Ein Pauschalurlauber storniert, weil das Hotelzimmer alt ist – anders als angegeben. Ein Urteil wirft ein Schlaglicht darauf, welche Rechte Reisende bei falschen Versprechen im Reisebüro haben.