Kürzung: Weniger Weihnachtsgeld aufgrund von Krankheit erlaubt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ganz und gar nicht frohe Weihnachten: Arbeitgeber dürfen das Weihnachtsgeld aufgrund von Krankheit kürzen. Aber nur begrenzt: Sogenannte Sondervergütungen können grundsätzlich um bis zu 25 Prozent des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, verringert werden.

Das geht allerdings nur, wenn Kürzungen für krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Vertrag geregelt sind. Darauf weist Uli Meisinger, Jurist bei der Arbeitskammer des Saarlandes hin.

Rückzahlung nach Kündigung

Wer gekündigt hat, darf sein Weihnachtsgeld in der Regel behalten. Eine Rückzahlung kommt nur in Frage, wenn vorher eine wirksame Klausel vereinbart wurde.

Eine solche Vereinbarung ist aber nur möglich, wenn mit dem Weihnachtsgeld ausschließlich die Betriebstreue, statt der geleisteten Arbeit belohnt wird. Und auch dann nur, wenn Arbeitnehmer nicht zu lange an das Arbeitsverhältnis gebunden werden - Bindungsfristen bis maximal 30. Juni des Folgejahres sind zulässig.

Anspruch während Mutterschutz und Elternzeit

Ist der Anspruch auf Weihnachtsgeld im Vertrag festgelegt, dann muss es während Mutterschutz und Beschäftigungsverbot auch voll ausgezahlt werden. Bei Elternzeit ist die Sache etwas anders: Hier wird wieder nach Betriebstreue oder Arbeitsentgelt unterschieden, so Uli Meisinger von der Arbeitskammer Saarland.

Soll ausschließlich erstere belohnt werden, erhält der Beschäftigte die Zahlung in vollem Umfang. Wird die geleistete Arbeit honoriert, so kann der Arbeitgeber die Zahlung kürzen - allerdings nur, wenn dies im Vertrag so rechtswirksam festgeschrieben ist. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.

Das Gastgewerbe gehört weiterhin zu den Branchen mit einer überdurchschnittlich hohen Insolvenzquote in Deutschland. Laut Destatis lag die Zahl der Insolvenzen im Februar 2026 deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt.

Die Finanzierung von Urlaubsreisen stellt für einen Teil der Bevölkerung eine Herausforderung dar. Wie aus einer aktuellen Erhebung hervorgeht, schränken finanzielle Engpässe die Reiseplanungen für zahlreiche Bürger ein, obwohl das grundsätzliche Interesse weiterhin besteht.

Eine Umfrage zeigt, dass viele Urlauber nicht auf die Kosten medizinischer Notfälle im Ausland vorbereitet sind. Viele Reisende müssen Arztrechnungen vor Ort per Vorkasse begleichen, verfügen jedoch über keine ausreichenden Rücklagen.

Sogenannte Mikroaggressionen wirken oft harmlos, können aber das Selbstvertrauen und die Energie von Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen. Was hilft, um sich im Arbeitsalltag davon abzugrenzen?

Destatis meldet für März 2026 sinkende reale Umsätze im Gastgewerbe. Der DATEV Mittelstandsindex weist dagegen für April nominale Zuwächse aus, insbesondere im Gastgewerbe.

Mobile Zahlungen mit Smartphone oder Smartwatch werden in Deutschland häufiger genutzt. Das zeigt eine aktuelle Studie des EHI Retail Institute zu Bezahlverfahren im Handel und im Online-Geschäft.