Lange Krankheit im Job - bis wann besteht der Urlaubsanspruch?

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Erkrankt ein Arbeitnehmer langfristig und nimmt deshalb seinen Urlaub nicht, kann der Anspruch verfallen. Und zwar spätestens 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahres, so Samia Wenzl, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes, in der Zeitschrift «AK-Konkret».

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seinen Urlaubsanspruch und die entsprechenden Verfallsfristen für das entsprechende Jahr hingewiesen hat.

Die Juristin bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die in den vergangenen Jahren weiter präzisiert wurde.

Arbeitgeber muss Mitwirkungspflichten nachkommen

Wenn der Arbeitgeber es also versäumt, seiner sogenannten Hinweisobliegenheit nachzukommen, verfällt der Urlaub nicht. Das gilt allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer in dem Jahr, in dem er erkrankte, zuvor auch gearbeitet hat - sonst hat der Arbeitgeber dazu keine Chance.

Erkrankt der Arbeitnehmer also direkt zu Beginn des Jahres, verfällt der Anspruch für das entsprechende Jahr nach 15 Monaten. Die Frist gilt dann auch für die Folgejahre, in denen der Arbeitnehmer durchgehend krank war.

Gut zu wissen: Die Verfallsfrist von 15 Monaten gilt nur für den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr. Wer mehr Urlaubsanspruch hat, sollte zur Sicherheit in seinem Vertrag prüfen, ob für die zusätzlichen Tage andere Fristen gelten. (dpa)


 

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