Lockdown oder Shutdown - was steckt hinter den Begriffen?

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Die Begriffe «Lockdown» und «Shutdown» machen seit Monaten in Deutschland die Runde. Genau genommen steht das englische «Lockdown» für eine Situation, in der Gebäude oder Gegenden nicht betreten oder verlassen werden dürfen, so das Cambridge Dictionary. «Shutdown» definiert das Wörterbuch als Situation, in der ein Unternehmen (vorübergehend) seinen Betrieb einstellt. Der Duden beschreibt «Lockdown» als Ausgangssperre oder Abriegelung.

Zurzeit werden die Wörter häufig synonym genutzt für die Einschränkung des öffentlichen Lebens, also wenn Geschäfte geschlossen sind oder die Produktion vieler Firmen eingestellt ist. Abgeriegelt - wie beim eigentlichen «Lockdown» - ist aber nichts.


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Sprachwissenschaftler sehen darin schlicht eine Begriffserweiterung. Das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache etwa definiert «Lockdown» in diesem Zusammenhang nun als «Zeitraum, in dem fast alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten auf politische Anordnung hin stillgelegt sind (zum Beispiel zum Infektionsschutz)».

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nahm in ihrer Fernsehansprache am 18. März zwar keines der Wörter in den Mund. Am 20. April sprach sie aber dann doch erstmals öffentlich vom «Shutdown»: «Ich glaube, uns eint alle (...), dass es keinen erneuten allgemeinen Shutdown geben wird.» Am 23. April wiederholte sie den Begriff im Bundestag.

Tags zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Plenum mit Blick auf das Verhalten der Bevölkerung von einem «aus freier Entscheidung mit den vorliegenden Informationen getroffenen Lockdown durch die Bürgerinnen und Bürger» gesprochen.

Die Situation damals: Ab Mitte März war das öffentliche Leben in Deutschland wegen der Corona-Pandemie weitgehend lahmgelegt. Bund und Länder hatten beschlossen, die Grenzen abzuriegeln, Schulen und Kitas zu schließen sowie Kultur- und Sporteinrichtungen für die Öffentlichkeit zu sperren. Die meisten Gaststätten, Läden und Dienstleister durften keine Kundschaft empfangen, Zusammenkünfte etwa in Kirchen oder Sportvereinen waren verboten. Ansammlungen von mehr als zwei Personen unterschiedlicher Haushalte waren über Wochen nicht zulässig.

Offen blieben hingegen vor allem Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen und Banken. Erst nach dem Osterfest Mitte April wurden die Einschränkungen von den Bundesländern schrittweise wieder gelockert.

Im Gegensatz zu den flächendeckenden Maßnahmen des Frühjahrs gibt es jetzt im Herbst vor allem Gegenmaßnahmen in den sogenannten Hotspots, also Städten und Regionen mit hohen Infektionszahlen. Dazu gehören eine Ausweitung der Maskenpflicht, eine Begrenzung der Gästezahl bei privaten Feiern, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und eine Sperrstunde für die Gastronomie. Härtere Maßnahmen könnten folgen, wenn sich die Infektionslage nicht bessert. (dpa)


 

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