Fast jeder Dritte hat in den vergangenen zwei Jahren erlebt, dass eine selbst verfasste Onlin-Rezension spurlos verschwunden ist. Dies geht aus einer repräsentativen Studie hervor, die das Urlaubsportal HolidayCheck veröffentlicht hat. An der Umfrage nahmen 1.200 Personen im Alter von 16 bis 69 Jahren teil. Davon hatten 730 Befragte im genannten Zeitraum mindestens eine Bewertung für ein Produkt oder eine Dienstleistung abgegeben.
Betroffene verzichten künftig auf öffentliche Meinungsäußerungen
Besonders häufig treffe es kritische Rezensionen, wie die Auswertung aufzeigte. Nach Angaben des Unternehmens waren 45 Prozent der gelöschten Beiträge negativ oder überwiegend negativ formuliert. Weitere 31 Prozent bewerteten die jeweilige Leistung durchschnittlich, während lediglich 16 Prozent der gelöschten Bewertungen positiv ausfielen. In Deutschland beschäftige die Beteiligten vor allem die Praxis, dass Unternehmen die Echtheit einer Rezension infrage stellen, indem sie bestreiten, dass die bewertende Person tatsächlich Kunde oder Gast war. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung habe bereits von dieser Methode gehört, unter den aktiven Bewertern liege der Wert bei 58 Prozent.
Die negativen Erfahrungen hinterlassen spürbare Spuren bei den Verbrauchern. So gaben 31 Prozent der Betroffenen an, sich über das Löschen geärgert zu haben, während 27 Prozent sich ihrer Meinungsfreiheit beraubt fühlten. Jeweils 26 Prozent vertrauen dem jeweiligen Anbieter oder der Plattform nach einem solchen Vorfall weniger als zuvor. Die Untersuchung warnt vor einem schleichenden Effekt im Konsumentenalltag, da 40 Prozent der Befragten angeben, bei einem drohenden Löschantrag künftig ganz auf Rezensionen verzichten zu wollen. Weitere 13 Prozent würden kritische Einschätzungen vorsorglich positiver formulieren, und 5 Prozent würden keinerlei Kritik mehr online stellen.
Der Großteil der betroffenen Nutzer wehrt sich gegen die Maßnahmen jedoch nicht. So legten 65 Prozent der Befragten keinen Einspruch gegen die Löschung ein, wobei 46 Prozent das offizielle Verfahren als zu aufwendig empfinden. HolidayCheck betont vor diesem Hintergrund, dass authentische Kritik zum Kern eines glaubwürdigen Portals gehöre und verweist auf eigene juristische Schritte in der Vergangenheit. Das Unternehmen erinnert in diesem Zusammenhang an ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, wonach die bloße Behauptung eines Hoteliers über angebliche Unwahrheiten nicht für eine Löschung ausreicht.
Die Untersuchung erfasste neben Hotels auch Rezensionen für Restaurants, Online Shops, Lieferdienste, Ärzte, Reiseanbieter und Arbeitgeber. Um den Austausch langfristig zu sichern, rät das Portal betroffenen Verbrauchern dazu, Nachweise wie Buchungsbestätigungen oder Rechnungen aufzubewahren und Sachverhalte sachlich zu formulieren. Gleichzeitig müsse die Plattformenverantwortung darin bestehen, die Rechte von Unternehmen und Nutzern gleichermaßen zu wahren und Verfahren transparent zu gestalten.
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