Lohn- und Gehaltsabrechnung: Warum sich ein Check auszahlt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Können Sie aus dem Kopf sagen, was in Ihrer letzten Entgeltabrechnung steht? Häufig verschwindet das Dokument nach einem flüchtigen Blick schnell im entsprechenden Ordner - ob digital oder analog. Es lohnt sich aber, die Abrechnung regelmäßig gegenzuchecken. Andernfalls lassen sich Beschäftigte unter Umständen Geld entgehen. Mögliche Fehler, etwa eine falsche Steuerklasse, können nämlich den monatlich ausgezahlten Betrag schmälern. Hier werden Sie zum Experten für Ihre Entgeltabrechnung:  

Was ist der Lohnzettel überhaupt? 

Beschäftigte haben laut Gesetz Anspruch darauf, eine Entgeltabrechnung vom Arbeitgeber in Textform zu bekommen. Sowohl Lohnzettel als auch Gehaltsabrechnung gehören in die Kategorie der Entgeltabrechnung. Lohnzettel und Gehaltsabrechnung unterscheiden sich dabei in der Art der Vergütung. Beim Gehalt bleibt der monatliche Grundverdienst konstant, während beim Lohn der Auszahlungsbetrag von Monat zu Monat variieren kann - basierend auf geleisteten Arbeitsstunden oder produzierten Stückzahlen. 

Welche Informationen finden sich auf der Entgeltabrechnung?

Die Entgeltabrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Das ist in Paragraf 108 der Gewerbeordnung festgelegt. Die Zusammensetzung beinhaltet vor allem Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse. 

«Diese Angaben allein reichen aber nicht», sagt Kaarina Hauer von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Hier kommt die sogenannte Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) ins Spiel. Sie legt genau fest, welche Daten in der Abrechnung enthalten sein müssen. Neben Namen und Anschrift des Arbeitgebers müssen Daten des Arbeitnehmers eingetragen sein - etwa die Adresse sowie Steuer- und Sozialversicherungsdaten.

Wie ist eine Entgeltabrechnung aufgebaut?

Grundsätzlich besteht eine Entgeltabrechnung in der Regel aus drei Abschnitten. Im Kopfteil finden sich Angaben zum Arbeitgeber und zum Beschäftigten. Der Hauptteil enthält Informationen zum Bruttolohn oder -gehalt, zu Sachbezügen, vermögenswirksamen Leistungen und betrieblicher Altersvorsorge. Zusätzlich werden Steuerfreibeträge, Kirchensteuerabzug, Sozialversicherungsbeiträge, persönliche Abzüge, Aufwandsentschädigungen und der Auszahlungsbetrag aufgeführt. Im Abschlussabschnitt sind die Kontodaten des Beschäftigten sowie die bisherige Gesamtsumme, die der Arbeitgeber im laufenden Jahr gezahlt hat, aufgeführt.

«Eine Gehaltsabrechnung umfasst zumeist zwei, ein Lohnzettel drei Seiten», sagt Gregor Felske, Payrolling-Spezialist beim Personaldienstleister Randstad. Auf der dritten Seite des Lohnzettels finden sich üblicherweise Angaben zu den geleisteten Arbeitsstunden oder der produzierten Stückzahl mit Datum und Uhrzeit.

Wie kann ich meine Entgeltabrechnung prüfen?

Die Experten der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 02/2024) empfehlen, den Lohnzettel oder die Gehaltsabrechnung zumindest zu Jahresbeginn genau zu prüfen - oder immer dann, wenn sich Steuerdaten geändert haben, genauer zu überprüfen. Beschäftigte können der Abrechnung entnehmen, ob der Arbeitgeber etwa Freibeträge wie den Kinderfreibetrag oder Änderungen der Steuerklasse berücksichtigt hat.

Insbesondere, wenn die Höhe des monatlichen Gehalts schwankt - etwa bedingt durch Zuschläge für Nacht- oder Feiertagsarbeit - sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Abrechnung auch monatlich genauer ansehen. Sind alle Dienste oder geleisteten Überstunden erfasst und korrekt berechnet? Bei Lohnzetteln gilt besondere Vorsicht: «Wer Lohn bezieht, sollte prüfen, ob tatsächlich alle geleisteten Stunden aufgeführt sind», rät Felske.

Ratsam ist zudem ein Check, ob zugesagte Boni in der Abrechnung enthalten sind. Auch ein Blick auf die Zahl der Urlaubstage, die einem im laufenden Jahr noch zustehen, lohnt sich. 

Was kann ich bei Fehlern in der Abrechnung tun?

Bei Fehlern in der Abrechnung ist je nach Arbeitgeber die Lohnbuchhaltung oder Personalabteilung die Anlaufstelle. Fehler werden in der nächsten Abrechnung korrigiert, oft gekennzeichnet mit «N» für Nachberechnung. 

Was viele Beschäftigte nicht wissen: «Wenn Beschäftigte ihre Entgeltabrechnung nicht verstehen, haben sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Ihnen das Dokument erläutert», sagt Kaarina Hauer. Weitere Anlaufstellen sind etwa Arbeitnehmerkammern oder Steuerberater.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Gastgewerbe verzeichnet laut DATEV im Februar 2026 einen leichten Umsatzrückgang, während die Löhne überdurchschnittlich steigen. Insgesamt bleibt die Entwicklung im Mittelstand verhalten.

Beim Ausbildungsbotschafter-Tag des DEHOGA Bayern in Nürnberg wurden 27 Botschafter ernannt und 13 Betriebe ausgezeichnet. Zudem wurden Ausbildungszahlen, internationale Projekte und Maßnahmen vorgestellt.

Die aktuellen Daten des Datev Mittelstandsindex für März 2026 belegen einen stagnierenden Aufschwung und sinkende Umsätze bei Kleinstunternehmen. Parallel dazu belasten deutlich steigende Lohnkosten bei leicht sinkenden Beschäftigungszahlen die Bilanz des Mittelstands.

In Altrip hat der DEHOGA Rheinland-Pfalz die Landesjugendmeister 2026 im Gastgewerbe ausgezeichnet. 24 Auszubildende traten in mehreren Disziplinen gegeneinander an.

Klimaschutz mit Messer und Gabel: Was wir essen, hat immensen Einfluss auf unsere CO2-Bilanz. Experten haben überraschende Daten zusammengetragen – und halten ein ambitioniertes Ziel für möglich.

Sie wollen offene Stellen schnell bekannt machen? Verleihen Sie Ihrer Ausschreibung mit einer Veröffentlichung im Tageskarte-Newsletter und auf der Tageskarte-Webseite FÜR NUR 199 EURO jetzt zusätzlichen Schwung. 13.500 echte Abonnenten jetzt einfach und direkt ansprechen.

Die GEMA erinnert Veranstalter daran, fehlende Setlisten für Live-Veranstaltungen aus dem Jahr 2025 bis zum 20. März 2026 einzureichen. Ohne Musikfolge kann eine Nachberechnung erfolgen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist 2025 um über zehn Prozent gestiegen. Besonders das Gastgewerbe kämpft mit einer hohen Ausfallrate und gehört zu den am stärksten betroffenen Branchen.

Auszubildende Köche und Köchinnen haben bei den Niedersächsischen Jugendmeisterschaften ihr Können unter Beweis gestellt und dabei auch die Ausbilder überrascht. Die Motivation für die Teilnahme an dem Wettbewerb ging bei den einzelnen Teilnehmern weit auseinander.

In Darmstadt haben sich Nachwuchskräfte des Gastgewerbes bei den 42. Hessenmeisterschaften des DEHOGA Hessen gemessen. 18 Auszubildende traten im Finale in den Bereichen Küche, Service und Hotelfach an.