Maximalgrenze: Arbeitszeiten aus mehreren Jobs werden addiert

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden addiert. Wer für mehrere Arbeitgeber tätig ist, muss deshalb darauf achten, nicht die maximal zulässige Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche zu überschreiten.

Im Zweifel ist kann das zuletzt abgeschlossene Arbeitsverhältnis sonst einfach beendet werden. Über ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Nürnberg (Az.: 7 Sa 11/19) berichtet der Bund-Verlag.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der bei zwei Unternehmen tätig war. Für eine Firma arbeitete er 39,5 Stunden pro Woche, für einen kommunalen Wasserversorger zusätzlich 60,5 Stunden im Monat. Der Wasserversorger weigerte sich schließlich, dem Arbeitnehmer seine Vergütung zu zahlen, und kündigte dem Mann. Das Arbeitsverhältnis sei nichtig, da der Beschäftigte mit beiden Jobs die zulässige Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz überschreite.

Laut LAG hat der Arbeitgeber Recht. Das Arbeitsverhältnis ist wegen Überschreitung der zulässigen Höchstarbeitsgrenze nichtig. Die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Arbeitszeitgesetz). Aus dem zuletzt geschlossenen Arbeitsvertrag können Arbeitnehmer keinerlei Ansprüche geltend machen. Bei einem fehlerhaften Arbeitsverhältnis besteht auch kein Kündigungsschutz. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die deutsche Wirtschaft scheint das Gröbste überstanden zu haben. Nach einem leichten Wachstum zu Jahresbeginn könnte die Wirtschaftsleistung erneut etwas zulegen. Davon könnte auch das Gastgewerbe profitieren.

Es passiert schneller und häufiger, als man denkt: Das Mailkonto wird gehackt. Welche Ursachen das hat, was man tun kann und vor allem wie - erklärt in drei Schritten.

Anbieter von KI-Systemen versprechen eine goldene Zukunft, in der Computer langweilige Routine-Jobs erledigen. Viele Arbeitnehmer müssen sich aber anstrengen, um nicht zu den KI-Verlierern zu gehören.

Sie wollen offene Stellen schnell bekannt machen? Verleihen Sie Ihrer Ausschreibung mit einer Veröffentlichung im Tageskarte-Newsletter und auf der Tageskarte-Webseite FÜR NUR 199 EURO jetzt zusätzlichen Schwung. 14.000 echte Abonnenten jetzt einfach und direkt ansprechen.

Die Konjunkturaussichten für Deutschland hellen sich nach Einschätzung der Bundesbank allmählich auf. Nach dem leichten Plus zu Beginn des laufenden Jahres dürfte die Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal erneut etwas ansteigen.

Von Mai bis Oktober werden Jugendliche und Eltern verstärkt auf die guten Chancen in der dualen Ausbildung aufmerksam gemacht. Ausbildungsbetriebe und Verbände können sich mit eigenen Veranstaltungen und Initiativen beteiligen.

Weniger als vier Wochen vor dem Beginn der Fußball-EM in Deutschland, blicken Branchenverbände mit gemischten Erwartungen auf das Großereignis. Während vor allem der Handel einen positiven Schub erwartet, zeigt sich bei Hotels und Gaststätten teils noch Zurückhaltung. 

Schwarze statt rote Arbeitshose getragen? Was zunächst kleinlich klingt, kann für Beschäftigte ernsthafte Folgen haben. Welche Vorschriften Arbeitgeber bei Kleidung machen dürfen, zeigt ein Urteil.

Der Umsatz im Gastgewerbe ist im März 2024 gegenüber Februar 2024 um 1,5 Prozent gesunken. Gegenüber dem März 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Gastgewerbeumsatz real 13,3 Prozent niedriger.

Fensterlose Arbeitsplätze mag niemand: Den ganzen Tag ohne Tageslicht zu verbringen, ist nicht gesund und kann die Arbeitsmotivation mindern. Ist es zulässig, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz so von der Außenwelt abgekapselt werden?