Medikamente im Job: Was Arbeitnehmer offenlegen müssen

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Nicht nur auf der großen Bühne wird es zum Problem, wenn das Denken und die Reaktionen schwerfallen. Thomas Gottschalk ist mit dem Hintergrund seiner Verwirrung an die Öffentlichkeit gegangen. Aber: Nicht jeder, der starke Medikamente nimmt, möchte das mitteilen. Müssen Arbeitnehmer das denn? Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA), gibt Antworten. 

Müssen Beschäftigte mitteilen, dass sie Medikamente nehmen? 

Michael Fuhlrott: Grundsätzlich ist Gesundheit Privatangelegenheit. Den Arbeitgeber geht die erst mal nichts an. Nehmen Beschäftigte Medikamente ein, die sich auf ihre Arbeitsfähigkeit auswirken, kommt es darauf an, welchen Job sie haben. Ein Büromitarbeiter, der aufgrund der Einnahme bestimmter Medikamente vielleicht etwas müder als ohne Medikamenteneinnahme ist, muss das nicht zwingend seiner Führungskraft mitteilen. 

Eine Mitarbeiterin, die Maschinen bedient oder Kraftfahrzeuge bewegt und bei der Medikamenteneinwirkungen Auswirkungen auf die Sicherheit haben können, ist dagegen in jedem Fall verpflichtet, dies ihrem Arbeitgeber mitzuteilen.

Wer entscheidet, ob Beschäftigte arbeiten können?

Fuhlrott: Im Zweifel muss der Arbeitnehmer dazu seinen Arzt befragen. Der ist verpflichtet, über die Folgen der Medikamente aufzuklären. Womöglich wird der Arzt den Arbeitnehmer auch direkt arbeitsunfähig schreiben, etwa weil das verschriebene Medikament mit der Tätigkeit nicht vereinbar ist.

Sind Beschäftigte verpflichtet zu sagen, welche Medikamente sie nehmen?

Fuhlrott: Der Arbeitgeber muss in der Lage sein, sich ein genaues Bild über das «Risikopotential» zu machen. Eine Option kann es daher sein, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anweist, sich betriebsärztlich untersuchen zu lassen und dort auch mitzuteilen, welches Medikament er nimmt.

So kann dann der Betriebsarzt eine valide Aussage treffen und dem Arbeitgeber mitteilen, welcher Einsatz des Mitarbeiters möglich ist. Dafür muss dann nicht zwingend der Medikamentenname dem Arbeitgeber offenbart werden.

Sicherheitsrelevante Themen problematisch

Fuhlrott: Problematisch wird es bei sicherheitsrelevanten Themen. Hat ein Arbeitnehmer verschwiegen, dass er Medikamente nimmt, die sein sicheres Handeln beeinflussen und jemand anderes kommt zu Schaden, ist das ein Fall für eine Kündigung. Dies kann für den Arbeitnehmer sogar strafrechtliche Folgen haben – etwa unter dem Aspekt fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung.

Anders kann es in einem Bürojob aussehen: Machen Beschäftigte dort Fehler, weil sie etwa vergesslicher sind oder ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, kann die Medikamenteneinnahme dazu führen, dass Fehlverhalten zu entschuldigen ist. Voraussetzung ist aber auch hier, dass der das Medikament verschreibende Arzt den betroffenen Arbeitnehmer für arbeitsfähig angesehen hat. (dpa)


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