Medikamente im Job: Was Arbeitnehmer offenlegen müssen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nicht nur auf der großen Bühne wird es zum Problem, wenn das Denken und die Reaktionen schwerfallen. Thomas Gottschalk ist mit dem Hintergrund seiner Verwirrung an die Öffentlichkeit gegangen. Aber: Nicht jeder, der starke Medikamente nimmt, möchte das mitteilen. Müssen Arbeitnehmer das denn? Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA), gibt Antworten. 

Müssen Beschäftigte mitteilen, dass sie Medikamente nehmen? 

Michael Fuhlrott: Grundsätzlich ist Gesundheit Privatangelegenheit. Den Arbeitgeber geht die erst mal nichts an. Nehmen Beschäftigte Medikamente ein, die sich auf ihre Arbeitsfähigkeit auswirken, kommt es darauf an, welchen Job sie haben. Ein Büromitarbeiter, der aufgrund der Einnahme bestimmter Medikamente vielleicht etwas müder als ohne Medikamenteneinnahme ist, muss das nicht zwingend seiner Führungskraft mitteilen. 

Eine Mitarbeiterin, die Maschinen bedient oder Kraftfahrzeuge bewegt und bei der Medikamenteneinwirkungen Auswirkungen auf die Sicherheit haben können, ist dagegen in jedem Fall verpflichtet, dies ihrem Arbeitgeber mitzuteilen.

Wer entscheidet, ob Beschäftigte arbeiten können?

Fuhlrott: Im Zweifel muss der Arbeitnehmer dazu seinen Arzt befragen. Der ist verpflichtet, über die Folgen der Medikamente aufzuklären. Womöglich wird der Arzt den Arbeitnehmer auch direkt arbeitsunfähig schreiben, etwa weil das verschriebene Medikament mit der Tätigkeit nicht vereinbar ist.

Sind Beschäftigte verpflichtet zu sagen, welche Medikamente sie nehmen?

Fuhlrott: Der Arbeitgeber muss in der Lage sein, sich ein genaues Bild über das «Risikopotential» zu machen. Eine Option kann es daher sein, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anweist, sich betriebsärztlich untersuchen zu lassen und dort auch mitzuteilen, welches Medikament er nimmt.

So kann dann der Betriebsarzt eine valide Aussage treffen und dem Arbeitgeber mitteilen, welcher Einsatz des Mitarbeiters möglich ist. Dafür muss dann nicht zwingend der Medikamentenname dem Arbeitgeber offenbart werden.

Sicherheitsrelevante Themen problematisch

Fuhlrott: Problematisch wird es bei sicherheitsrelevanten Themen. Hat ein Arbeitnehmer verschwiegen, dass er Medikamente nimmt, die sein sicheres Handeln beeinflussen und jemand anderes kommt zu Schaden, ist das ein Fall für eine Kündigung. Dies kann für den Arbeitnehmer sogar strafrechtliche Folgen haben – etwa unter dem Aspekt fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung.

Anders kann es in einem Bürojob aussehen: Machen Beschäftigte dort Fehler, weil sie etwa vergesslicher sind oder ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, kann die Medikamenteneinnahme dazu führen, dass Fehlverhalten zu entschuldigen ist. Voraussetzung ist aber auch hier, dass der das Medikament verschreibende Arzt den betroffenen Arbeitnehmer für arbeitsfähig angesehen hat. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Arbeitsmarkt braucht Fachkräfte und bei Frauen schlummern Potenziale. Eine Maßnahme der Bundesregierung wäre nach wissenschaftlicher Einschätzung aber vor allem auf Männer gerichtet.

Die Mehrheit der Deutschen bezahlt nicht mehr bar. Eine aktuelle Studie enthüllt die Präferenzen an der Kasse und zeigt ein gesteigertes Interesse an unabhängigen, europäischen Bezahlsystemen.

Der Siegeszug der Teigtasche um die Welt brachte viele Namen hervor. Jede Region hat ihre eigenen Varianten - doch nicht immer ist klar, was sich hinter den Namen verbirgt. Ein kleiner Überblick.

Über Sinn und Zweck der Zeitumstellung wird wohl seit Bestehen gestritten. Trotz vieler Kritiker und negativer Umfragen bleibt es aber vorerst dabei. Oder kann ein Vorstoß aus dem Süden etwas ändern?

Rheinland-Pfalz ist in der Gunst der Touristen weiter gestiegen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems stieg die Zahl der Gäste von Januar bis August 2025 auf knapp sechs Millionen. Im Ahrtal wirkt jedoch die Flutkatastrophe nach.

In Hamburg arbeitete 2024 mehr als ein Drittel der Beschäftigten mindestens einmal pro Woche im Homeoffice – bundesweit der Spitzenwert. Wie schneiden andere Bundesländer ab?

Das Statistische Bundesamt hat anlässlich des Weltnudeltags am 25. Oktober aktuelle Daten zum Import und zur Produktion von Nudeln in Deutschland veröffentlicht. Demnach erreichten die Nudelimporte im Jahr 2024 einen neuen Höchststand.

Die Urlaubsplanung entpuppt sich für viele Eltern als Stressfaktor. Eine repräsentative Umfrage verdeutlicht die hohe mentale Belastung, die insbesondere Mütter tragen, und zeigt die größten Belastungsquellen auf.

Die wirtschaftliche Lage im deutschen Gastgewerbe verschärfte sich zum Ende des Sommers 2025 signifikant. Sowohl das Statistische Bundesamt für den August als auch die DATEV für den September dokumentierten einen klaren Abwärtstrend, der sich nicht nur im Umsatz, sondern auch in der Beschäftigung niederschlägt.

Der DEHOGA hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Gastronomiebetrieben Hilfestellung bei der Angebotserstellung für das Jahr 2026 bietet. Hintergrund ist die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026. Endgültige rechtliche Klarheit wird erst Ende November/Mitte Dezember 2025 erwartet.