Mehr Verstöße gegen Mindestlohngesetz

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Der Zoll hat im vergangenen Jahr mehr Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn festgestellt. Die Zahl der aufgedeckten Fälle habe um etwa zehn Prozent zugenommen, teilte die Generalzolldirektion in Bonn mit. Besonders häufig sei der Mindestlohn im Bau- und Baunebengewerbe, in der Gebäudereinigung sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterschritten worden.

Die für die Ermittlungen zuständige Sondereinheit, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), hat 2019 rund 55 000 Arbeitgeber überprüft und dabei fast 110 000 Strafverfahren und etwa 31 400 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. In der Zahl der Ordnungswidrigkeiten seien auch die Verstöße gegen den Mindestlohn enthalten, sagte ein Sprecher.

Die Gerichte hätten 2109 in Schwarzarbeit-Verfahren insgesamt fast 1900 Jahre Freiheitsstrafen, sowie 36,6 Millionen Euro Geldstrafen und 57,4 Millionen Euro Geldbußen verhängt. Das sei jeweils mehr als 2018 gewesen. Die Finanzkontrolle hat seit dem vergangenen Sommer erweiterte Befugnisse und erhält auch mehr Mitarbeiter.

(dpa)


 

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