Mindestlohnerhöhung - DEHOGA beleuchtet Auswirkungen auf das Gastgewerbe

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Bundeskabinett hat den Vorschlag der Mindestlohnkommission zur schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns umgesetzt. Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Historisch hohe Steigerungen und Brutto-Einkommen

Die beschlossenen prozentualen Steigerungen von 8,4 Prozent im Jahr 2026 und weiteren 5,0 Prozent im Jahr 2027 stellen laut DEHOGA die höchsten prozentualen Erhöhungen dar, welche die Mindestlohnkommission je beschlossen hat. Lediglich die politische Anhebung von 10,45 Euro auf 12 Euro im Jahr 2022 war stärker.

Für Vollzeitbeschäftigte mit einer 40-Stunden-Woche ergibt sich daraus ab 2026 ein monatliches Brutto-Mindesteinkommen von mindestens 2.419 Euro und ab 2027 von 2.540 Euro.

Folgen für Tarifverträge im Gastgewerbe

Die Mindestlohnerhöhung führt zu automatischen Anpassungen bei bestehenden niedrigeren Entgeltvereinbarungen in Arbeits- und Tarifverträgen.

Der DEHOGA weist darauf hin, dass im Gastgewerbe die (zum Teil nachwirkenden) Entgelttarifverträge in Baden-Württemberg, Bremen und Sachsen-Anhalt sowie der Spezialtarifvertrag Systemgastronomie vom gesetzlichen Mindestlohn überholt werden und dadurch ihre Wirkung teilweise verlieren.

Im Gegensatz dazu beinhalten die (ebenfalls zum Teil nachwirkenden) Entgelttarifverträge in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz und dem SaarlandAbstandsklauseln. Dort steigt der vereinbarte Lohn mit dem Mindestlohn an und behält somit seinen Abstand zum Mindestlohnniveau. Der allgemeinverbindliche Entgelttarifvertrag in Schleswig-Holstein verdrängt den gesetzlichen Mindestlohn im Rahmen seines Geltungsbereichs.

Fragen zur Anrechnung von Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Zuschlägen (etwa für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit) auf den Mindestlohn seien eine Frage der jeweiligen arbeitsvertraglichen Gestaltung beziehungsweise des anwendbaren Tarifvertrages.

Dynamische Anpassung bei Minijobs und Midijobs

Die Erhöhung des Mindestlohns hat eine direkte Auswirkung auf die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber. Der DEHOGA betont, dass die Geringfügigkeitsgrenze seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, sodass Minijobber weiterhin 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeiten können – eine langjährige Forderung des DEHOGA.

  • Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Obergrenze für Minijobber auf maximal 603 Euro monatlich.

  • Ab dem 1. Januar 2027 wird der maximal zulässige Verdienst 633 Euro betragen.

Der Übergangsbereich (Midijobs), in dem die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gestaffelt sind, beginnt entsprechend bei 603,01 Euro (2026) bzw. 633,01 Euro und endet unverändert bei 2.000 Euro.

Netto-Erhöhung und steigende Arbeitskosten

Der Mindestlohn wird brutto gezahlt, weshalb Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einen Teil der Erhöhung absorbieren.

Die DEHOGA-Analyse zeigt: Unter Annahme stabiler Beitragssätze steigen die monatlichen Sozialabgaben für einen kinderlosen Vollzeitbeschäftigten von aktuell 481 Euro auf 521 Euro im Jahr 2026 und 547 Euro im Jahr 2027.

Für alleinlebende Beschäftigte in Steuerklasse 1 resultiert daraus folgendes Netto-Ergebnis:

  • Der Bruttolohn für Vollzeitkräfte steigt bis 2027 um 309 Euro.

  • Netto bleiben davon in zwei Jahren 174 Euro mehr übrig.

Die Stellungnahme hält fest: Aus 13,9 Prozent mehr Mindestlohn im Jahr 2027 werden so 7,8 Prozent mehr Nettolohn. Die Aussage des Verbandes lautet: "44 Prozent der Mindestlohn-Erhöhung kassiert der Staat."

Weiterhin betont der DEHOGA, dass der Anstieg der Arbeitskosten für Arbeitgeber spürbar höher sei als die reine Mindestlohnsteigerung, da der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge auf den höheren Ausgangsbetrag gezahlt werden muss.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.

Hohe Kosten und Bürokratie setzen viele Dienstleister unter Druck. Besonders schwer haben es kleine Betriebe und das Gastgewerbe. Die DIHK fordert mehr Flexibilität.

Der Dehoga Niedersachsen bietet Hotel- und Gastronomiebetrieben kostenlose Vorlagen an, um Gäste für den respektvollen Umgang mit internationalem Personal zu sensibilisieren. Damit reagiert der Verband auf zunehmende negative Rückmeldungen.

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.