Mittagspause: Wann der Gang zum Supermarkt versichert ist

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Haben wir bei der Arbeit oder auf dem Weg dahin einen Unfall, sind wir durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Doch was ist mit der Pause? 

Obwohl bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten Pflicht ist, gilt diese Zeit als privat und ist damit nicht versichert, informiert die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin «BAM» (Ausgabe Juli/August 2025). In bestimmten Fällen können aber Wege, die man während der Pause zurücklegt, versichert sein. 

Kantine, Restaurant, eigene Küche: Weg meist versichert

Die meisten Beschäftigten dürften ihre Pause zum Essen nutzen - hungrig arbeitet es sich später nicht so gut weiter. Der Weg, den man zur Kantine, zu einem Restaurant oder auch in die eigene Küche zurücklegt, ist daher versichert. Die Zeit des Mittagessens selbst allerdings nicht. 

Und: Wer sich zum Essen unverhältnismäßig weit vom Arbeitsort wegbewegt, verliert den Versicherungsschutz für den Weg. 

Gang zum Supermarkt: Es kommt darauf an

Shoppingtouren und Großeinkäufe im Supermarkt, die über den Zweck der unmittelbaren Verpflegung hinausgehen, sind privat. Damit ist weder der Aufenthalt im Laden noch der Weg dahin versichert. 

Geht man allerdings allein mit dem Ziel einkaufen, sich etwas zu Essen für die Pause oder die Arbeitszeit zu besorgen, ist der Weg zum Laden versichert. 

Spaziergang, Arzt, Friseur: nicht versichert

Was Sie in Ihrer Pause machen, ist Ihnen überlassen. Spaziergänge, einen Mittagsschlaf, Arzt- und selbst Friseurbesuche sind zulässig. 

Anders als beim Essengehen lässt sich aber in der Regel nicht rechtfertigen, dass diese Aktivitäten zum Weiterarbeiten essenziell sind. Darum sind die Wege, die man dafür zurücklegt, auch nicht versichert. (dpa)


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