Haben wir bei der Arbeit oder auf dem Weg dahin einen Unfall, sind wir durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Doch was ist mit der Pause?
Obwohl bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten Pflicht ist, gilt diese Zeit als privat und ist damit nicht versichert, informiert die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin «BAM» (Ausgabe Juli/August 2025). In bestimmten Fällen können aber Wege, die man während der Pause zurücklegt, versichert sein.
Kantine, Restaurant, eigene Küche: Weg meist versichert
Die meisten Beschäftigten dürften ihre Pause zum Essen nutzen - hungrig arbeitet es sich später nicht so gut weiter. Der Weg, den man zur Kantine, zu einem Restaurant oder auch in die eigene Küche zurücklegt, ist daher versichert. Die Zeit des Mittagessens selbst allerdings nicht.
Und: Wer sich zum Essen unverhältnismäßig weit vom Arbeitsort wegbewegt, verliert den Versicherungsschutz für den Weg.














