Mobiltelefon: Berufliche Nutzung bringt Steuervorteil

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nutzen Sie Ihr privates Mobiltelefon auch beruflich? Bei Beschäftigten, denen der Arbeitgeber kein Handy oder Smartphone zur Verfügung stellt, ist das oft der Fall - und sei es nur, weil das Bürotelefon ins Homeoffice umgeleitet wird. 

Was viele nicht wissen: Die Kosten für die Anschaffung des Geräts sowie die laufenden Handykosten können dann steuerlich geltend gemacht werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Macht die berufliche Nutzung mehr als 90 Prozent aus, kann der gesamte Kaufpreis im Jahr der Anschaffung sofort abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Bruttopreis nicht mehr als 952 Euro beträgt. «Liegt der Kaufpreis über 800 Euro netto, muss das Handy über die Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben werden», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die gewöhnliche Nutzungsdauer für Mobiltelefone hat die Finanzverwaltung auf fünf Jahre festgelegt.

Ein Beispiel: Ein rein dienstlich genutztes Handy mit einem Bruttopreis von 1.200 Euro müsste so über fünf Jahre hinweg mit je 240 Euro abgeschrieben werden. Wer das Smartphone nicht am 1. Januar, sondern unterjährig erwirbt, kann auch nur die anteiligen Monate absetzen. Bei Anschaffung etwa am 1. Oktober verbleibt für dieses Jahr nur noch ein Steuervorteil von 60 Euro.

An diese Stelle der Steuererklärung gehören die Kosten

Bei einem geringeren dienstlichen Nutzungsanteil als 90 Prozent kann der Betrag ebenfalls nur anteilig angesetzt werden. Laut dem Bund der Steuerzahler ist es für Berufsgruppen mit einem hohen Kommunikationsanteil leichter, die berufliche Nutzung des Handys - zum Beispiel in Höhe von 50 Prozent - auch ohne Nachweis glaubhaft zu machen. Ansonsten sind Karbe-Geßler zufolge bis zu 20 Prozent der Ausgaben pauschal absetzbar. Dasselbe gilt für die laufenden Kosten, wie zum Beispiel den Telefonvertrag - allerdings nur bis zu einer Grenze von 20 Euro im Monat.

Um vom Steuervorteil profitieren zu können, müssen sämtliche Handykosten bei der Steuererklärung angegeben werden. Dazu müssen sie im Bereich «Aufwendungen für Arbeitsmittel» der Anlage N eingetragen werden. 

Zwar müssen bei der Steuererklärung keine Belege mehr beigefügt werden. Wer dem Finanzamt die Arbeit erleichtern und möglichen Nachfragen vorbeugen möchte, kann aber in der Kommentarfeldfunktion des Hauptvordrucks «Ergänzende Angaben zur Steuererklärung» Erläuterungen zu den Handykosten vornehmen.

<hr

size=0 width="100%" align=center>

 

Notizblock

 

Redaktionelle Hinweise

 

  • Zu diesem Text finden Sie Bilder mit folgendem Titel im dpa Bildangebot:
  • Eine Frau telefoniert am Fenster

Internet

Afa-Tabelle des Bundesfinanzministeriums

Zurück

Vielleicht auch interessant

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Der europäische Dachverband des Gastgewerbes, HOTREC, hat eine Studie veröffentlicht, die die Auswirkungen der Besteuerung auf den Gastgewerbesektor in den 27 EU-Mitgliedsstaaten analysiert. Die Untersuchung stellt fest, dass selbst scheinbar geringfügige Mehrwertsteueränderungen erhebliche wirtschaftliche Verluste in der Branche auslösen können.

Die zehnte Ausgabe des Ernährungsreports beleuchtet die Prioritäten der deutschen Bevölkerung beim Essen. Während Geschmack und Gesundheit unangefochten an der Spitze stehen, gewinnen Kriterien wie Preis, schnelle Zubereitung, Tierwohl und Regionalität deutlich an Bedeutung. Der tägliche Fleischkonsum sinkt, die Wahrnehmung des Nutri-Scores steigt stark an.

Im dritten Quartal dieses Jahres sind die Bruttolöhne in Deutschland erneut stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich eine Reallohnsteigerung um rund 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist der höchste Zuwachs im laufenden Jahr.

Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Anhebung der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2026 vor, die für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Sachbezügen an Arbeitnehmer relevant sind.

Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?

Eine aktuelle Analyse der DATEV zeigt, dass die Löhne und Gehälter in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seit 2022 deutlich gestiegen sind. Die Zuwachsraten liegen demnach nominal weiterhin über der Inflation. Dem Lohnwachstum der breiten Masse steht ein unterdurchschnittliches Wachstum bei den Gehältern von Geschäftsführern gegenüber.

Wie sind die Aussichten für die Beschäftigung in Deutschland? Während das Barometer des Ifo-Instituts schlecht ausfällt, sieht es beim IAB besser aus. Das könnte daran liegen, wer gefragt wurde.

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.