Spontan ans Meer oder über das verlängerte Wochenende in den Skiurlaub? Vielen Arbeitgebern ist an einer langfristigen Urlaubsplanung gelegen. Aber: Wer seinen Urlaub für das gesamte Jahr schon verplant hat, hat kaum Spielraum für kurzentschlossene Aktionen. Muss ich mich dem Wunsch des Chefs dennoch beugen?
«Arbeitgeber können Arbeitnehmer nicht zwingen, den Urlaub für das ganze Jahr festzulegen», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber die Urlaubsplanung für das komplette Jahr erbitten dürfen, Angestellte aber nicht dazu verpflichtet sind, sich dann schon für die gesamte Zeit festzulegen.
Aber der Arbeitgeber kann bestimmte Urlaubstage vorgeben. So kann er etwa bei Betriebsferien vorschreiben, dass dort ein Teil der zur Verfügung stehenden Urlaubstage verwendet werden muss.














