Müssen Beschäftigte auch im Falle einer Krankmeldung erreichbar sein?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ob Hexenschuss, Grippe oder Migräne: Wer sich nicht gut fühlt, meldet sich krank und bleibt im besten Fall zu Hause. Aber was, wenn Führungskraft oder das Team nun auf wichtige Informationen bestehen? Müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreichbar sein, wenn sie arbeitsunfähig sind?

Nein. In aller Regel müssen Beschäftigte nicht telefonisch erreichbar sein oder Anrufe entgegennehmen, während sie krank sind. Es kann aber Ausnahmen geben. Auch außerhalb der Arbeitspflicht gebe es gewisse Loyalitätspflichten zum Arbeitgeber, erklärt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht. 

Gibt es etwa einen Notfall, der sich nur durch Nachfrage beim erkrankten Arbeitnehmer lösen lässt, habe man auch im Falle einer Krankmeldung die Pflicht, zu helfen - sofern möglich. Denkbar ist auch, dass eine Arbeitnehmerin, die sich arbeitsunfähig gemeldet hat, auf Nachfrage ein entscheidendes Passwort oder eine wichtige Datei weitergibt, um zu gewährleisten, dass die Arbeit fortgeführt werden kann.

Vielleicht ist auch ein kurzes Telefonat nötig, um zu klären, was in der Abwesenheit alles dringend zu erledigen ist, so Schulze Zumkley. 

Es kommt bei der Frage aber auch immer darauf an, was das konkrete betriebliche Interesse ist und welche Krankheit vorliegt.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.