Müssen Beschäftigte ihre Kündigung im Team auf Wunsch geheim halten?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer kündigt und das Unternehmen verlässt, möchte das vielleicht direkt dem Team mitteilen. Doch was, wenn der Arbeitgeber verlangt die Kündigung erst einmal geheim zu halten - etwa, damit keine unnötige Unruhe unter den verbleibenden Mitarbeitenden entsteht?

«Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat keinen Anspruch darauf, dass eine Kündigung vertraulich behandelt wird», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Führungskraft kann zwar den Wunsch auf Geheimhaltung äußern, doch die Entscheidung anderen davon zu erzählen, liegt in diesem Fall bei der Person, die gekündigt hat. 

Stillschweigen über die Kündigung: Wann Ausnahmen gelten können

Aber: Auch bei einer Eigenkündigung besteht die sogenannte Rücksichtnahmepflicht weiter. Sie soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers wahren. Das Verschweigen einer Kündigung fällt in aller Regel nicht unter diese Rücksichtnahmepflicht. 

Es kann aber in seltenen Fällen Ausnahmen geben. Wird das Bekanntwerden der Kündigung dem Unternehmen schaden, kann in einzelnen Situationen die Geheimhaltung bei Aufforderung verpflichtend sein.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Doch Arbeitgeber dürfen Mehrarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Was bei Anordnung, Vergütung, Dokumentation und Arbeitszeit gilt.

Wer im Job neues Wissen oder neue Fähigkeiten benötigt, bekommt oft eine Fortbildung dafür. Findet diese auch während der Arbeitszeit statt, liegt es nahe, dass der Arbeitgeber die Kosten dafür trägt. Doch ist das wirklich so?

Fast jeder zweite Selbstständige in Europa verzichtet auf Lohn, um unabhängig zu bleiben. Was steckt hinter dem Stolz, auf Kredite zu verzichten – und welche Ängste spielen eine Rolle?

Ein Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Um den zu erschüttern, braucht ein Arbeitgeber deutliche Indizien. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.