Müssen Mitarbeiter an den Feiertagen für die Arbeit erreichbar sein?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Im Weihnachtsurlaub wollen Beschäftigte endlich abschalten und die beruflichen Herausforderungen des vergangenen Jahres hinter sich lassen. Das Diensthandy bleibt stumm, der Laptop-Bildschirm schwarz. Bis plötzlich der Chef anruft. Aber müssen Beschäftigte an Feiertagen oder im Urlaub überhaupt für ihren Arbeitgeber ansprechbar sein?

«Nein», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Im Urlaub müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich nicht erreichbar sein. Urlaub soll der Erholung dienen. «An Feiertagen kann aber, sofern die arbeitszeitrechtlichen Vorgaben zur Arbeit an Feiertagen eingehalten sind, nach allgemeinen Grundsätzen Rufbereitschaft vereinbart werden», schränkt die Fachanwältin ein.

Beschäftigte müssen nicht erreichbar sein

Wer keine Rufbereitschaft oder ohnehin Urlaub hat, muss keine Konsequenzen fürchten, wenn er oder sie mögliche Kontaktaufnahmen des Arbeitgebers während dieser Zeit ignoriert. Oberthür zufolge gilt das an allen freien Tagen. «Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, in ihrer Freizeit für den Arbeitgeber erreichbar zu sein.»

Ausnahmeregeln im Arbeitsvertrag, die beispielsweise eine stundenweise oder ständige Erreichbarkeit an Feiertagen regeln sollen, darf es laut der Arbeitsrechtsexpertin ebenfalls nicht geben. Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2000 zufolge sind derartige Vereinbarungen in Arbeitsverträgen regelmäßig unzulässig - zumindest wenn sie für die 24 Werktage gelten, die jeder oder jedem Angestellten als gesetzlicher Mindesturlaub zustehen.

Lediglich in Ausnahmesituationen kann es also legitim sein, wenn der Arbeitgeber versucht, mit Beschäftigten im Urlaub oder an Feiertagen Kontakt aufzunehmen. Etwa, «wenn der Arbeitgeber einen für den nächsten Tag vereinbarten Arbeitsbeginn zeitlich verlegen will», sagt Oberthür. Auch hier gebe es aber keine Verpflichtung für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, erreichbar zu sein. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kaffee gehört zu den beliebtesten Getränken in Deutschland. Nur mit Blick auf die Gesundheit ist sein Ruf nicht immer der Beste. Was stimmt im Hinblick auf Koffein - und was nicht?

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.