Muss der Arbeitgeber bei Arbeit im Freien die Sonnencreme bezahlen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ob auf dem Bau, im Schwimmbad oder auf der Restaurant-Terrasse: Gerade im Frühjahr und Sommer sind Beschäftigte, die Berufen im Freien nachgehen, einem hohen UV-Index ausgesetzt. Vor den Auswirkungen der Sonne auf der Haut sollte man sich bestmöglich schützen. Aber wer muss sich eigentlich um UV-Schutzkleidung und Sonnencreme kümmern?

«Arbeitsschutz ist Arbeitgebersache», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Ableiten lasse sich das aus Paragraf 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - wonach der Arbeitgeber am Arbeitsplatz Gefahrenschutz installieren muss, um zu verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer krank werden. «Die Kosten trägt der Arbeitgeber», so Meyer.

Im Freien Anspruch auf Sonnenschutz

Grundsätzlich gilt dieses Prinzip auch für den Sonnenschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten darauf Anspruch, sagt der Fachanwalt - vorausgesetzt, sie arbeiten im Freien.

Das Thema Sonnenschutz hat dann mehrere Ebenen. «Als Arbeitgeber muss man etwa zum Hautschutz aufklären und Möglichkeiten zur Vorsorge anbieten», sagt Meyer. Dazu könne etwa ein Hautkrebs-Screening für die Beschäftigten als arbeitsmedizinische Untersuchung gehören, die über den Arbeitgeber abgerechnet wird.

Arbeitgeber muss Sonnenschutzmaßnahmen anbieten

Daneben gilt das sogenannte TOP-Prinzip: Die Abkürzung steht für die Reihenfolge, in der Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen: Erst technisch, dann organisatorisch, dann persönlich.

Konkret heißt das: Zunächst muss der Arbeitgeber sich um technische Maßnahmen zum Sonnenschutz kümmern. «Das können zum Beispiel UV-beständige Planen sein, unter denen Straßenbauarbeiter tätig sind», so Meyer.

Auf organisatorischer Ebene können Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung zum Beispiel sein, dass an Tagen, an denen der UV-Index bestimmte Werte überschreitet, nicht in der Mittagszeit von 12 bis 15 Uhr im Freien gearbeitet wird. Die Arbeitsstunden werden stattdessen in die Morgen- oder Abendstunden verlegt, wenn die UV-Strahlung geringer ist. «Das ist aber nicht immer umsetzbar», so Meyer.

Kosten für UV-Schutzkleidung trägt der Arbeitgeber

Bleiben die persönlichen Schutzmaßnahmen: Dazu gehört es etwa, dass der Arbeitgeber Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor zur Verfügung stellt und sich um UV-Schutz-Arbeitskleidung für die Beschäftigten kümmert. Dazu können dann zum Beispiel auch Handschuhe, Sonnenbrillen, Helme mit Nackenschutz oder spezielle Funktionsshirts zählen. «Die Kosten trägt der Arbeitgeber», sagt Meyer.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.

Am 11.11. ist es so weit: Die närrische Jahreszeit beginnt. In Köln, Düsseldorf und Mainz wird dann wieder intensiv gefeiert. Eine Studie zeigt: Das jecke Treiben macht auch der Wirtschaft Freude.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht wirksam, wenn sie lediglich per WhatsApp verschickt wird. Obwohl der Messengerdienst oft für die interne Kommunikation in Unternehmen genutzt wird, genügt er nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In der deutschen Wirtschaft besteht angesichts einer verbesserten Stimmung in den Führungsetagen der Unternehmen weiter Hoffnung auf eine Konjunkturbelebung. Im Oktober stieg das Ifo-Geschäftsklima um 0,7 Punkte auf 88,4 Punkte.

Die einen bleiben für die Karriere, die anderen gehen für den Aufstieg. Beide Wege können eine kluge Entscheidung sein – und beide bringen auch Risiken mit sich. Wann ist der Wechsel die bessere Wahl? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten. 

Die Bürgerinnen und Bürger in München haben in einem Bürgerentscheid mit deutlicher Mehrheit für eine Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele der Jahre 2036, 2040 oder 2044 votiert. Mit einem vorläufigen Endergebnis von 66,4 Prozent der Stimmen unterstützte eine klare Zwei-Drittel-Mehrheit die Initiative.

Der Arbeitsmarkt braucht Fachkräfte und bei Frauen schlummern Potenziale. Eine Maßnahme der Bundesregierung wäre nach wissenschaftlicher Einschätzung aber vor allem auf Männer gerichtet.

Die Mehrheit der Deutschen bezahlt nicht mehr bar. Eine aktuelle Studie enthüllt die Präferenzen an der Kasse und zeigt ein gesteigertes Interesse an unabhängigen, europäischen Bezahlsystemen.

Der Siegeszug der Teigtasche um die Welt brachte viele Namen hervor. Jede Region hat ihre eigenen Varianten - doch nicht immer ist klar, was sich hinter den Namen verbirgt. Ein kleiner Überblick.