Muss der Arbeitgeber bei Arbeit im Freien die Sonnencreme bezahlen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ob auf dem Bau, im Schwimmbad oder auf der Restaurant-Terrasse: Gerade im Frühjahr und Sommer sind Beschäftigte, die Berufen im Freien nachgehen, einem hohen UV-Index ausgesetzt. Vor den Auswirkungen der Sonne auf der Haut sollte man sich bestmöglich schützen. Aber wer muss sich eigentlich um UV-Schutzkleidung und Sonnencreme kümmern?

«Arbeitsschutz ist Arbeitgebersache», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Ableiten lasse sich das aus Paragraf 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - wonach der Arbeitgeber am Arbeitsplatz Gefahrenschutz installieren muss, um zu verhindern, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer krank werden. «Die Kosten trägt der Arbeitgeber», so Meyer.

Im Freien Anspruch auf Sonnenschutz

Grundsätzlich gilt dieses Prinzip auch für den Sonnenschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten darauf Anspruch, sagt der Fachanwalt - vorausgesetzt, sie arbeiten im Freien.

Das Thema Sonnenschutz hat dann mehrere Ebenen. «Als Arbeitgeber muss man etwa zum Hautschutz aufklären und Möglichkeiten zur Vorsorge anbieten», sagt Meyer. Dazu könne etwa ein Hautkrebs-Screening für die Beschäftigten als arbeitsmedizinische Untersuchung gehören, die über den Arbeitgeber abgerechnet wird.

Arbeitgeber muss Sonnenschutzmaßnahmen anbieten

Daneben gilt das sogenannte TOP-Prinzip: Die Abkürzung steht für die Reihenfolge, in der Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen: Erst technisch, dann organisatorisch, dann persönlich.

Konkret heißt das: Zunächst muss der Arbeitgeber sich um technische Maßnahmen zum Sonnenschutz kümmern. «Das können zum Beispiel UV-beständige Planen sein, unter denen Straßenbauarbeiter tätig sind», so Meyer.

Auf organisatorischer Ebene können Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung zum Beispiel sein, dass an Tagen, an denen der UV-Index bestimmte Werte überschreitet, nicht in der Mittagszeit von 12 bis 15 Uhr im Freien gearbeitet wird. Die Arbeitsstunden werden stattdessen in die Morgen- oder Abendstunden verlegt, wenn die UV-Strahlung geringer ist. «Das ist aber nicht immer umsetzbar», so Meyer.

Kosten für UV-Schutzkleidung trägt der Arbeitgeber

Bleiben die persönlichen Schutzmaßnahmen: Dazu gehört es etwa, dass der Arbeitgeber Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor zur Verfügung stellt und sich um UV-Schutz-Arbeitskleidung für die Beschäftigten kümmert. Dazu können dann zum Beispiel auch Handschuhe, Sonnenbrillen, Helme mit Nackenschutz oder spezielle Funktionsshirts zählen. «Die Kosten trägt der Arbeitgeber», sagt Meyer.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.