Muss der Chef Brückentage gewähren?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Brückentage sind in arbeitsrechtlicher Hinsicht ganz normale Urlaubstage. Eine gesonderte Regelung, dass sie bevorzugt zu gewähren sind, gibt es demnach nicht. Darauf weist das Fachportal «Haufe.de» hin.

Für Brückentage gelten also die gleichen Regelungen wie für alle anderen Urlaubstage auch. Die Vorschriften hierzu finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Tarifverträge und Arbeitsverträge können weitere Regelungen enthalten.

Grundsätzlich sollte der Arbeitgeber den Urlaub allerdings zusammenhängend gewähren. Wann und ob Urlaub möglich ist, hängt aber von Gegebenheiten im Betrieb und den Interessen der anderen Beschäftigten ab. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer sich nicht gut fühlt, kann sich krankmelden. Ist das Kind krank, gibt es ebenso Regelungen. Doch was machen Beschäftigte, wenn der Partner krank wird, der normalerweise das Kind betreut?

Ob ein laufendes Ermittlungsverfahren oder eine Verurteilung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit: Wäre unangenehm, wenn der Arbeitgeber davon Wind bekommt. Doch darf er deshalb kündigen?

Fast jeder vierte Beschäftigte in Deutschland fühlt sich einer Umfrage zufolge bei Hitze während der Arbeit stark belastet. Jeder Fünfte klagt über hitzebedingte Gesundheitsprobleme.

In Filmen ist KI oft der Superschurke, in der Realität wird sie mal als Weltverbesserer mal als Jobkiller gesehen. Zumindest die Angst vor Letzterem ist unter Büroarbeitern aber nicht allzu präsent.

Hinter der Theke oder im Service: Minijobs locken als Nebenverdienst, besonders bei jungen Leuten. Die wichtigsten Rechte von Minijobbern im Überblick.

Deutschland ist nach einer internationalen Umfrage für ausländische Arbeitnehmer nach wie vor attraktiv. In der am Mittwoch veröffentlichten Befragung von 150 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus 188 Ländern liegt Deutschland in der Rangliste der beliebtesten Arbeitsstandorte auf Platz fünf.

Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick oft lohnt.

Rechtzeitig zum Start in die Sommersaison gibt es eine Tarifeinigung im schleswig-holsteinischen Gastgewerbe. Beide Seiten haben jetzt mehr als zwei Jahre Planungssicherheit.

Das Jahr 2024 bietet zahlreiche sportliche Höhepunkte, viele Superstars gehen auf Tournee und Events sorgen für Furore. Auch bei Verbrauchern stehen solche Ereignisse hoch im Kurs. Wie eine Studie von Mastercard zeigt, planen 82 Prozent der Befragten in diesem Jahr genauso viel oder sogar mehr für Erlebnisse auszugeben als 2023.

Für die Wirtschaft sind die Zeiten nicht gerade die besten. Umso mehr sind Führungskräfte gefragt, die die richtigen Entscheidungen treffen. Man sollte meinen, dass sich Manager intensiv mit dem Thema Entscheidungsfindung auseinandersetzen. Doch Fehlanzeige. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.