Muss die Anreisezeit bei einer Dienstreise vergütet werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit dem Zug zum Kunden oder mit dem Flieger zur Konferenz: Nicht alle Meetings finden per Videokonferenz statt - und für manche Beschäftigten gehören Dienstreisen zumindest ab und an zum Job. Doch muss die Zeit der Anreise zum Meeting, zur Konferenz und Co. dann eigentlich vergütet werden?

Die kurze Antwort: Ja. «Reisezeiten sind vergütungspflichtig», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Bezahlt werden müsse in der Regel die gesamte Zeit der Anreise - vom Verlassen der Wohnung bis zur Ankunft im Hotel vor Ort. Aber: «Koffer packen fällt nicht mehr darunter», so Oberthür. Und auch die Zeit der Übernachtung im Hotel oder der Pension muss nicht vergütet werden.

Arbeitszeit ja, vielleicht aber geringer vergütet

Wie man anreist, wie lange die Anreise dauert, und ob Beschäftigte während der Zugfahrt oder des Flugs arbeiten oder in dieser Zeit lieber dösen oder einen Roman lesen, spielt für das Recht auf Vergütung übrigens keine Rolle. «Das ist eine fremdnützige Tätigkeit», sagt Nathalie Oberthür. «Ich tue etwas im Auftrag des Arbeitgebers, nämlich dahin zu kommen, wo ich meine Arbeitsleistung erbringen kann. Das ist also vergütungspflichtig.» Etwas anderes könne aber gelten, wenn der Arbeitnehmer die Reise eigenständig planen darf und dabei Umwege in Kauf nimmt.

Denkbar ist zudem, dass Arbeitgeber die Anreisezeiten geringer vergüten als die sonstige Arbeitszeit. Die Grenze ist der Fachanwältin zufolge der gesetzliche Mindestlohn. Und: Die geringere Vergütung für die Zeit der Anreise muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, etwa im Arbeitsvertrag. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern melden sich häufiger krank als Beschäftigte in anderen Bundesländern. Nach Feststellungen größerer Krankenkassen belegt nun auch eine Erhebung der KKH den vergleichsweise hohen Krankenstand.

In vielen Regionen Deutschlands ist Wohnraum knapp. Arbeitskräfte und Auszubildende des Gastgewerbes sind aber auf bezahlbare Unterkünfte angewiesen. Eine Broschüre beschreibt jetzt gute Beispiele, auch aus dem Gastgewerbe, sowie Informationen zu Fördermöglichkeiten.

Die Zahl der bis Ende September 2024 abgeschlossenen Ausbildungsverträge in den sieben gastgewerblichen Ausbildungsberufen ist das dritte Jahr in Folge gestiegen: Im Vergleich zum Vorjahr gab es 1,2 Prozent mehr Neuverträge. Gegenüber dem Vorpandemiejahr 2019 lagen die Vertragszahlen sogar 3,0 Prozent höher.

Bei längeren Erkrankungen zahlt nach einiger Zeit die Krankenkasse Krankengeld. Dazu dürfen sich Beschäftigte aber keine Nachlässigkeit beim Thema Attest erlauben.

Ein Brandschutzsystem kann Leben retten. Ein Fehlalarm hingegen kann den Urlaub empfindlich stören. Besonders ärgerlich wird es, wenn ein unnötiger Feuerwehreinsatz hohe Kosten verursacht. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, worauf zu achten ist.

Pflicht, Freizeit oder Kompromiss? Weiterbildungen im Job werfen oft Fragen auf: Was ist erlaubt, wann zählt die Zeit als Arbeitszeit – und wer zahlt für den Kurs?

Die Urlaubsplanung für 2025 steht an, und viele Reisende fragen sich, ob sie ein exotisches Ziel ins Auge fassen sollen. Hilfe bietet hier die „Travel Risk Map“, die jährlich herausgegeben wird und Länder nach Sicherheitsrisiken einstuft.

Viele Beschäftigte nutzen das Homeoffice gerne mal dafür, einen kurzen Erholungsschlummer einzulegen. Zu diesem Ergebnis kommt die Krankenkasse Pronova BKK nach einer Online-Umfrage.

In der Wirtschaftskrise melden immer mehr Unternehmen Insolvenz an. Die meisten in den Branchen Verkehr und Lagerei, Bau und Gastgewerbe. Auch zum Jahresende steigt die Zahl kräftig. Für 2025 erwarten Experten nichts Gutes.

Der Information der Öffentlichkeit bei gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln kommt im Rahmen des Verbraucherschutzes ein hoher Stellenwert zu. Ein Leitfaden der Länder verfolgt das Ziel, eine schnellstmögliche Information der Öffentlichkeit sicherzustellen.