Nachtschicht: Was bei der Zeitumstellung zu beachten ist

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wenn die Uhren am 29. Oktober eine Stunde zurückgestellt werden, heißt das für viele Menschen: mehr Zeit fürs Sonntagsfrühstück oder eine Stunde länger schlafen. Doch was, wenn man zum Zeitpunkt der Umstellung, also um 3 Uhr, arbeiten muss, weil man Nachtschicht hat? Muss man dann eine Stunde länger arbeiten?

Das kommt drauf an. Die jeweilige Arbeitszeit richtet sich schließlich nach den individuellen Regelungen des eigenen Arbeitsverhältnisses. Das heißt, die Arbeitspflicht erhöht sich nicht automatisch, nur weil die Nacht länger dauert, schreibt der DGB Rechtsschutz auf seiner Webseite.

Gibt es keine entsprechenden Regelungen und sieht der Dienstplan das vor, muss man allerdings im Zweifel tatsächlich eine Stunde länger arbeiten. Denn der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts zufolge hat der Arbeitgeber in solchen Fällen ein berechtigtes Interesse daran, Lücken oder Überschneidungen zwischen den Schichten zu vermeiden.

Die tägliche Arbeitszeit kann in der Nachtschicht dann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden - vorausgesetzt, dass innerhalb von vier Wochen durchschnittlich acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. So sieht es Paragraf 6 des Arbeitszeitgesetzes vor. Abgewichen werden darf davon nur in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, wenn eine Änderung des Schichtplanes nicht möglich ist.

Vergütung für die Überstunde

Ob die Stunde Mehrarbeit rund um die Zeitumstellung bezahlt werden muss, hängt dann von den Regelungen im eigenen Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Findet sich hier eine wirksame Regelung darüber, dass eine bestimmte Anzahl von Überstunden mit der Bruttomonatsvergütung abgegolten ist, ist davon auch die zusätzliche Arbeitsstunde erfasst, heißt es bei «Haufe.de».

Wenn dagegen eine feste Wochenarbeitszeit festgelegt ist und eine Regelung zur Vergütung von Überstunden getroffen wurde, dann muss bei einer Überschreitung der Wochenarbeitszeit die zusätzliche Stunde auch als Überstunde vergütet werden. Oder aber sie wird mit einem entsprechenden Zuschlag in ein Arbeitszeitkonto eingestellt.

Enthält der Arbeits- oder Tarifvertrag keinerlei Regelungen zu Überstunden, muss die Überstunde in der Regel ebenfalls vergütet werden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Kaviar galt lange als luxuriöses Finish. Doch Spitzenköche entdecken ihn neu – als intensiven Geschmacksträger, der von Tatar bis Dessert überraschende Akzente setzt.

Kaviar glänzt wie ein Edelstein – oder entpuppt sich als teurer Reinfall. Welche Sorten jetzt im Trend sind und woran man Abzocke beim Kaviar-Kauf erkennt, verrät Delikatessenprofi Ralf Bos, der sagt: «Kaviar ist das exklusivste Lebensmittel der Welt».

Tischreservierung im Restaurant per Telefon? Das erledigen viele gern schnell übers Formular auf der Website. In der Praxis beim Arzt anrufen? Dafür gibt es doch nun Doctolib und Co. Doch ist das Telefonieren wirklich so im Niedergang, wie behauptet wird?

Im Gastgewerbe hat ein relevanter Teil der Beschäftigten im Jahr 2024 Nachtarbeit geleistet. 13,9 Prozent der Erwerbstätigen in der Gastronomie arbeiteten zumindest gelegentlich zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis des Mikrozensus 2024 hervor.

Wie viel kostet die Kugel in diesem Jahr? Die Preise an der Eistheke sind ein wiederkehrendes Reizthema. Dabei steht Deutschland noch gut da, sagen Branchenvertreter.

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 56 Prozent der Beschäftigten, die mobil kommunizieren müssen, in Deutschland ein Diensthandy nutzen. Gleichzeitig steigt die Erlaubnis zur privaten Mitnutzung der Geräte deutlich an.

Im Gastgewerbe lag die Tarifbindung 2025 bei 23 Prozent und damit deutlich unter dem Durchschnitt. Laut Destatis bleibt die Branche im Vergleich zu anderen Bereichen weiterhin am unteren Ende.

Tastengeklapper, Telefonate, Lüftungsgeräusche - das klingt nach simplem Büroalltag, kann aber Schmerzen verursachen. Wieso das so ist und wie wichtig Lärmschutz auch am Schreibtisch ist.

Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Januar 2026 real weniger Umsatz erzielt als im Vormonat und im Vorjahresvergleich. Sowohl Beherbergung als auch Gastronomie verzeichneten laut Destatis Rückgänge.

Das Gastgewerbe verzeichnet laut DATEV im Februar 2026 einen leichten Umsatzrückgang, während die Löhne überdurchschnittlich steigen. Insgesamt bleibt die Entwicklung im Mittelstand verhalten.