Neben Hauptjob wird nur ein Minijob anerkannt

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitet jemand in einem Hauptjob und hat daneben noch Minijobs, gilt: Nur der zuerst aufgenommene Minijob hat auch Minijob-Status. Kommt noch eine weitere Beschäftigung zu Haupt- und Minijob dazu, wird diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und versicherungspflichtig zur Krankenkasse gemeldet. Darauf weist die Minijobzentraleauf ihrer Webseite hin. 

Das ist selbst dann so, wenn die beiden Minijobs zusammen nicht die 538-Euro-Verdienstgrenze überschreiten. Beispiel: Mit dem ersten Minijob verdient ein sozialversicherungspflichtig angestellter Arbeitnehmer 300 Euro, mit dem zweiten 200. Trotzdem wird der später aufgenommene Minijob mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet - und es werden die Abgaben wie im Hauptjob fällig.

Dagegen müssen für den ersten Minijob nur Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Die übrigen Abgaben übernimmt der Arbeitgeber. Wenn allerdings der Hauptjob ruht, zum Beispiel in der Elternzeit, dann können auch mehrere Minijobs ausgeübt werden. (dpa).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat einen Leitfaden zur Raumakustik in Gastronomie und Kantinen veröffentlicht. Darin werden Ursachen von Lärm sowie Maßnahmen zur Reduzierung beschrieben.

Kündigungsregelungen spielen vor dem Bundesarbeitsgericht immer wieder eine Rolle. Nun wurde die Frage beantwortet, ob gekündigte Arbeitnehmer bei einer Freistellung benachteiligt werden.

Der französische Hersteller Gillot ruft Chargen des Camembert de Normandie zurück, da eine Verunreinigung mit Escherichia coli festgestellt wurde. Betroffene Verbraucher in zehn Bundesländern sollten das Produkt mit der Chargennummer 031241 nicht verzehren.

Die Zahl neuer Ausbildungsverträge in Deutschland ist laut Dehoga Bundesverband gesunken. Gleichzeitig verzeichnet der Beruf „Fachkraft Küche“ steigende Neuabschlüsse.

Verlässlich wird zweimal im Jahr an den Uhren gedreht, um zwischen Sommer- und Winterzeit zu wechseln. Obwohl Kritiker ebenso verlässlich zweimal pro Jahr aufschreien, stockt das Abschaffungsprojekt.